Führer zur Zugänglichkeit des Hochschulstudiums - Die HEAG-Projekt Website
Willkommen auf den Seiten von HEAG, dem Führer zur Zugänglichkeit des Hochschulstudiums – mit europaweiten Informationen zu Unterstützungsdiensten für das Studieren mit Behinderung.
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Am 2009 gestarteten HEAG-Projekt beteiligen sich, nebst den 26 Mitglied-Ländern der European Agency for Development in Special Needs Education (die Europäische Agentur zur Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung), auch Kroatien und die Slowakei. HEAG stellt Studierenden mit Behinderung, die ein Auslandssemester bzw. -studium planen, relevante Informationen zur Verfügung. Dieses Web-Angebot zielt darauf ab, den betroffenen Studierenden und ihren BeraterInnen bei der Entscheidung für Studiengänge an Europäischen Hochschulen und für Austauschprogramme behilflich zu sein.
ExpertInnen aus 28 Ländern haben im HEAG-Projekt zusammengearbeitet und stellen nun die gesammelten Informationen auf zwei Ebenen für Sie bereit:
- die Landesseiten beinhalten die auf nationaler Ebene relevanten landesspezifischen Informationen zum Hochschulstudium – auf Englisch und in der jeweiligen Landesprache / den jeweiligen Landessprachen
- die Hochschul-Datenbank ermöglicht Ihnen die Suche auf Hochschulebene nach speziellen und zugangserleichternden Diensten in jedem teilnehmenden Land.
Auf den Landesseiten finden Sie Informationen zu unterstützenden Diensten für Studierende mit Behinderung und zum landesspezifischen Ansatz in Bezug auf das Thema Studieren mit Behinderung sowie die Kontaktdaten der Schlüsselpersonen für das ausgewählte Land, inklusive jener der HEAG-ExpertInnen.
Zusätzlich können Sie die HEAG-Datenbank direkt durchsuchen und sich über das Angebot an spezifischen unterstützenden Diensten zum Studieren mit Behinderung an bestimmten Hochschulen informieren – auf Englisch und in der jeweiligen Landessprache / den jeweiligen Landessprachen.
Die HEAG-Datenbank wird alle zwei Jahre aktualisiert.
Falls Sie uns, als Studierende, ein Feedback zur Nutzbarkeit der in HEAG bereitgestellten Informationen geben möchten, kontaktieren Sie bitte die HEAG-Expertin / den HEAG-Experten Ihres Landes, siehe Angaben auf der Landesseite.
Möglichkeiten für ein Auslandsstudium in Europa
Die Erschließung von Möglichkeiten zum Reisen und/oder Studieren im Ausland für Menschen mit Behinderung ist sowohl international als auch europaweit als persönliches Recht anerkannt. Die 2006 verabschiedete, sogenannte „Behindertenrechtskonvention“ der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities 2006) umfasst einige Artikel zum Thema Mobilität für Menschen mit Behinderung:
- Artikel 18: Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
… das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsorts und auf eine Staatsangehörigkeit …
- Artikel 20: Persönliche Mobilität
[Die Vertragsstaaten] treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen …
Die Europäische Union betrachtet die Mobilität aller BürgerInnen und das Lebenslange Lernen als zwei Arbeits-Schwerpunkte für die Erreichung ihrer strategischen Ziele im sozialen Bereich. Die Hochschulbildung spielt dabei eine grundlegende Rolle – wie die Beteiligung der 46 Länder am Bologna-Prozess für das Schaffen eines Europäischen Hochschulraumes beweist. Die Mobilität der Studierenden ist ein Grundpfeiler im Bologna-Prozess.
In diesem Sinne wurde im Londoner Communiqué der Bologna-Mitgliedsstaaten im Jahre 2007 festgehalten:
Der Hochschulbildung sollte bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts, beim Abbau von Ungleichheit und der Anhebung des Bildungsniveaus eine
bedeutende Rolle zukommen. … Wir teilen den gesellschaftlichen Anspruch, dass die Studierenden bei ihrem Eintritt in die Hochschule, mit ihrer Beteiligung und bei Abschluss der Hochschulbildung auf allen Ebenen die Zusammensetzung der Bevölkerung widerspiegeln sollte. Wir bekräftigen, dass es wichtig ist, dass Studierende ihr Studium unbehindert durch ihre sozialen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen abschließen können. Daher setzen wir unsere Bemühungen um angemessene Betreuung der
Studierenden, die Schaffung flexiblerer Ausbildungswege hin zur Hochschulbildung und innerhalb der Hochschulbildung und um verstärkte Beteiligung auf allen Ebenen
auf der Grundlage der Chancengleichheit fort.
Das darauf folgende Communiqué von Leuven/Louvain-la-Neuve (2009) betont wieder die hohe Relevanz der studentischen Mobilität für den Bologna-Prozess:
“[…] We believe that mobility of students, early stage researchers and staff enhances the quality of programmes and excellence in research; it strengthens the academic and cultural internationalization of European higher education. Mobility is important for personal development and employability, it fosters respect for diversity and a capacity to deal with other cultures.[…]”
Verschiedene Aktivitäten, Programme und Initiativen der Europäischen Union befassen sich mit dem Aspekt der studentischen (Lern-)Mobilität.
Grundlegend dabei sind die allgemeinen Programme der Europäischen Gemeinschaft für die Förderung der Mobilität. Die Ermöglichung des Auslandsstudiums steht im Mittelpunkt der Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft und wird finanziell unterstützt. Das Erasmus Programm hat mehrere unterschiedliche Ziele, die studentische Mobilität ist dabei jedoch zentral. Diese schließt auch die Mobilität bzw. die Möglichkeit eines Auslandsstudiums für Studierende mit Behinderung ein, für welche die Europäische Kommission zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt.
Informationen über die Möglichkeiten und das Stipendien-Beantragungsverfahren sowie ggf. spezielle finanzielle Unterstützung erfahren Sie von der Nationalen Agentur für Lebenslanges Lernen in Ihrem Land.
Last modified Jan 04, 2010