RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Frühförderung
Das Österreichische Frühfördersystem basiert auf den 9 verschiedenen Landesbehindertengesetzen, sodass nicht von einem einheitlichen gesetzlichen Zugang ausgegangen werden kann. In den meisten Bundesländern erhalten jene Kinder Frühförderung, die als„behindert“ oder „von Behinderung bedroht“ eingestuft werden. In einigen Bundesländern (z.B. der Steiermark) kann Frühförderung auch über das Jugendwohlfahrtsgesetz in Anspruch genommen werden, wenn das Familiensystem eine Gefährdung der kindlichen Entwicklung darstellt (z.B. Suchtmittelmissbrauch, Gewalt, Vernachlässigung). Mit einigen Ausnahmen ist Frühförderung mittels regionaler Frühförderstellen (NGOs) organisiert.
Kindergarten
Das Kindergartenwesen obliegt der Landesgesetzgebung (ausgenommen die Ausbildung der Kindergartenpädagogen und Kindergartenpädagoginnen). Es ist daher abhängig vom jeweiligen Bundesland, ob Kinder mit erhöhtem Förderbedarf eine integrative Förderung im Regelkindergarten oder in einem Heilpädagogischen Kindergarten erhalten. Unklarheiten bei der Definition von Behinderung, sowie die Verteilung der Kompetenzen bezüglich der Integration von behinderten Kindern bzw. des gesamten Kindergartenwesens in den einzelnen Ländern, haben sehr unterschiedliche Ausführungsbestimmungen für Integration im Kindergarten zur Folge. Neben den öffentlichen Kindergärten gibt es auch eine Reihe privater Träger, wie z.B. Glaubensgemeinschaften oder Vereine, die Kindergartenplätze anbieten. Da es in Österreich keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt, ist auch die Aufnahme von behinderten Kindern in den Kindergarten nicht gewährleistet.
Detaillierte Informationen über gesetzliche Bestimmungen der vorschulischen Förderung erhalten Sie auf der Informationsseite von Eurybase unter:
www.eurydice.org/portal/page/portal/Eurydice/DB_Eurybase_Home
Detaillierte Informationen über gesetzliche Bestimmungen der vorschulischen Förderung erhalten Sie auf der Informationsseite von Eurybase. Beachten Sie insbesondere die Seiten: 3.2. Rechtliche Grundlagen (Kindergarten) . http://www.eurydice.org/Eurybase/Application/frameset.asp?country=AT&language=VO
Pflichtschule
Ein kurzer Überblick über Österreichs Bildungswesen und Geschichte wird vom BMUKK auf folgenden Seiten auch in englischer Sprache angeboten:
www.bmukk.gv.at/schulen/bw/index.xml
Pflichtschule für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Seit 1993 haben Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die gesetzliche Möglichkeit, die Volksschule zu besuchen. Durch die Erweiterung des Schulorganisationsgesetzes wurde 1996 diese Option auch für die Sekundarstufe 1 (10-14jährige Schüler/innen in Hauptschulen und an allgemein bildenden höheren Schulen) ermöglicht.
www.bmukk.gv.at/schulen/bw/abs/Sonderpaedagogik1612.xml
www.cisonline.at
Die gesetzliche Verankerung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit SPF hat unser Schulsystem einschneidend verändert. Regelschulen haben die Pflicht organisatorische und didaktische Maßnahmen zu treffen, damit im Unterricht die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder berücksichtigt werden können.
Die Eltern haben die Wahlfreiheit, ihre Kinder entweder in einer Sonderschule oder in einer Regelschule unterrichten zu lassen. Auf der Basis von sonderpädagogischen Gutachten entscheidet der Bezirksschulrat (Bezirksschulinspektor/in), ob ein Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf erhält.
Berufsorientierung und –vorbereitung am Ende der Pflichtschulzeit
Nach acht Pflichtschuljahren haben die Jugendlichen die Möglichkeit, eine Polytechnische Schule bzw. eine weiterführende allgemein bildende oder berufsbildende Schule zu besuchen.
Das Curriculum der Polytechnischen Schule vermittelt sowohl allgemein bildende Aspekte als auch Informationen über die verschiedensten Berufe mit berufspraktischen Angeboten. Die Schüler/innen können sich auch für Vertiefungsgebiete entscheiden, indem sie in einem Berufszweig in Werkstätten theoretische und praktische Erfahrungen sammeln. Dabei wird die Zusammenarbeit mit den Betrieben vor Ort gesucht. Viele Jugendliche bekommen durch diese Angebote noch während ihrer Ausbildungszeit in der Schule einen Lehrplatz für das darauf folgende Jahr.
Für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss in der Polytechnischen Schule ein Schulversuch eingerichtet werden, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Integration in dieser Schulart noch fehlen. In Wien haben bereits viele Integrationsschüler/innen die PTS erfolgreich abgeschlossen.
http://pts.schule.at/index.php?TITEL=Lehrplan&kthid=3499
Angebote in der Sonderschule
Die Berufsorientierung und –vorbereitung ist ebenso ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit mit lernbehinderten und schwerstbehinderten Jugendlichen am Ende ihrer Pflichtschulzeit. Seit ca. 10 Jahren werden in den Sonderschulen vermehrt Programme zur Vorbereitung auf das Arbeitsleben angeboten, die sich sehr bewährt haben. Deshalb wurde auch in den Sonderschullehrplänen der Unterrichtsgegenstand "Berufsorientierung" verankert und ein eigener Lehrplan "Berufsvorbereitungsjahr" auf der 9. Schulstufe entwickelt, der individuell auf die Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst werden kann. Nähere Informationen finden Sie in der Website in deutscher Sprache:
www.cisonline.at/lehrplaene/berufsvorbereitungsjahr.html
Clearing - ein Bindeglied zwischen Schule und Arbeitsmarkt für Jugendliche mit SPF
Dank eines nationalen Unterstützungsprogramms der Bundessozialämter in Kooperation mit den Landesschulräten und dem Stadtschulrat für Wien wurde bundesweit ein Clearing Konzept entwickelt, das in den Bundesländern von privaten Organisationen umgesetzt wird. Speziell ausgebildete Expertinnen und Experten arbeiten eng mit Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern zusammen, um gemeinsam den bestmöglichen beruflichen Werdegang für junge Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung zu finden. Der „Clearing“ Prozess beinhaltet die Erstellung eines Profils über die Stärken und Schwächen des Jugendlichen, zeigt die speziellen Interessen, Wünsche und Fortbildungsnotwendigkeiten auf und zielt auf die Vernetzung zwischen der Schule und dem regionalen Arbeitsmarkt. Ein Evaluationsbericht dieser Maßnahmen steht auf folgender Seite in Deutsch zur Verfügung:
www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/5/3/2/CH0055/CMS1057914735913/clearing_evaluierung_2006.pdf
Berufsausbildung
In Österreich wird die Berufsausbildung (Lehre) in dualer Form angeboten. Das bedeutet, dass die Jugendlichen sich in den Firmen praktisch und zielorientiert mit ihrem Aufgabengebiet auseinandersetzen und zusätzlich ca. 10 Wochen im Jahr eine theoretische Grundausbildung in der Berufsschule erhalten.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können den Ausbildungsabschluss durch eine Verlängerung der Lehrzeit erreichen (maximal 2 Jahre) oder eine Teilqualifizierung anstreben. Bei der Teilqualifizierung, die eine ein- bis dreijährige Ausbildung ist, lernen die Jugendlichen Teile eines Lehrberufes in einem Lehrbetrieb und in der Berufsschule. Die Inhalte, Ziele und die Dauer der Teilqualifizierung werden individuell festgelegt.
Diese Form der integrativen Berufsausbildung wird durch die integrative Berufsausbildungsassistenz begleitet. Nähere Informationen in deutscher Sprache:
www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/6/9/7/CH0062/CMS1057915462370/rl_berufsausbildungsassistenz.pdf
Programme des Arbeitsmarktservice, des Bundessozialamtes bzw. privater Hilfsorganisationen
Kurse: In den einzelnen Bundesländern werden Kurse für Jugendliche mit Lernbehinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten bereitgestellt, die nicht im Sinne der landesgesetzlichen Bestimmungen „behindert“ sind, jedoch Probleme haben Arbeit zu finden. Zu geringe oder keine Schulabschlüsse, fehlende Kompetenzen im Bereich der ‚soft skills’ sind oftmals Gründe für längere Arbeitslosigkeit.
Firmen: Manche Firmen bieten unterstützte Beschäftigung an. Trotz dieses Angebots muss die Wettbewerbsfähigkeit der Firmen gewährleistet bleiben, auch wenn die behinderten Arbeitnehmer/innen nach gewerkschaftlich ausgehandelten Kollektivverträgen bezahlt werden.
Arbeitsassistenz: Jugendliche, die bereits Berufsvorbereitungsprogramme absolviert haben, können durch Arbeitsassistentinnen und –assistenten Unterstützung bei der Beschaffung von Arbeit erhalten und bekommen bei Bedarf individuelle Unterstützung beim betrieblichen Integrationsprozess. Die Begleitung der Jugendlichen bei Problemen und in Krisensituationen im Betrieb wird ermöglicht.
Arbeitsprojekte:
Arbeitsprojekte von privaten Organisationen bieten geleitete Beschäftigung, haben aber nicht den legalen Status von Arbeit (mit allen Rechten eines Arbeitsnehmers bzw. einer Arbeitsnehmerin) Der Verein „Lebenshilfe“ ist z.B. eine Organisation für Menschen mit schweren Behinderungen, die keinen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt finden können. Auch bei stark herabgesetzter Arbeitsleistung ist es Menschen mit einer Behinderung möglich, einen Arbeitsbeitrag in der Gesellschaft zu erbringen, indem z.B. in kleinen Gruppen unter Anleitung für Firmen bestimmte Produkte erstellt werden. Die erbrachten Leistungen werden in Form von Taschengeldern oder in Form von Versicherungsleistungen abgegolten. Vereinzelt gelingt es den Jugendlichen oder Erwachsenen nach den Erfahrungen in einem Arbeitsprojekt sogar einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu finden. Dies ist jedoch eher selten der Fall. Der Verein Lebenshilfe bietet außerdem verschiedenste Formen des betreuten Wohnens an und offeriert Trainingsprogramme zum selbständigen Leben.
Eine Datenbank für Angebote zur beruflichen Integration in Deutsch bieten das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz und die Bundessozialämter: www.wegweiser.bmsk.gv.at