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FINANZIERUNG

Finanzierung der Frühförderung
In den meisten österreichischen Bundesländern ist Frühförderung eine unentgeltliche Leistung für die Eltern, in einigen müssen die Eltern kleine Selbstbehalte pro Einheit zahlen (10-15 Euro). Alle Unterstützungsleistungen gemäß Jugendwohlfahrtsgesetz basieren auf einkommensabhängigen Selbstbehalten der Eltern, meist müssen die Eltern aufgrund ihrer finanziellen Situation keine Selbstbehalte zahlen.

Finanzierung von Kindergärten
Die Finanzierung der öffentlichen Kindergärten liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden bzw. der Länder.

Finanzierung der sonderpädagogischen  Betreuung in Kindergärten
Ob ein Kind einen erhöhten Förderbedarf (SPF) hat, der den Einsatz zusätzlicher Mittel (zusätzliche Betreuungs- und/oder Förderstunden) rechtfertigt oder nicht, wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und von verschiedenen Institutionen festgestellt. So ist z.B. in den öffentlichen Kindergärten des Bundeslandes Salzburg durch eine Novelle des Kindergartengesetzes 1996 die soziale Integration behinderter Kinder zur gesetzlichen Realität geworden. Seit dem Kindergartenjahr 2000/2001 erhalten ca. 2% aller Kindergartenkinder zusätzliche Personalressourcen in Salzburg.

Finanzierung der Pflichtschulen
Die Errichtung und Erhaltung der Schulen liegt überwiegend in der Zuständigkeit der Gemeinden bzw. beim Land. Die Personalressourcen werden vom Bund zugeteilt und von den Landesregierungen verwaltet.

Finanzierung der sonderpädagogischen Förderung in Pflichtschulen
Für 2,7 % aller Schülerinnen und Schüler von 6-15 Jahren werden den Bundesländern zusätzliche personelle Ressourcen für sonderpädagogische Maßnahmen vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Gemeinden sind für die zusätzliche Ausstattung zuständig, die Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen. Spezielle Maßnahmen wie therapeutische Unterstützung und Geräte werden von den Bundesländern auf der Grundlage von Landesbehindertengesetzen finanziert.

Finanzielle Hilfe für Familien mit behinderten Kindern
Familien mit behinderten Kindern werden durch folgende Beihilfen, Zuschüsse und Steuererleichterungen unterstützt:
Die erhöhte Familienbeihilfe und das Pflegegeld sind abhängig vom Alter und der Behinderung des Kindes.
Eine steuerliche Reduzierung aufgrund außerordentlicher Belastungen ist ebenfalls möglich. (Spitalskosten, therapeutische Betreuung, etc.). Zudem wird Familien mit behinderten Kindern ein Steuerfreibetrag gewährt.
Die finanzielle Unterstützung für Familien deckt auch zusätzliche Kosten wie technische Hilfen, Therapien, Frühförderung, Reisekosten, sowie zusätzliche Betreuungskosten in Tagesbetreuungseinrichtungen und diese werden von Gesundheitsämtern, Behindertenhilfsorganisationen und Versicherungsgesell-schaften übernommen. Weitere finanzielle Unterstützung gibt es z.B. auch in Form von Fahrpreisermäßigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder durch Zuschüsse für zusätzliche besondere Ausgaben. (Miete, Versicherungen, Heizkosten…) Seit dem 1.1.2007 wird Personen ab dem 18. Lebensjahr eine monatliche Sozialrente ausbezahlt, wenn kein eigenes Einkommen besteht. Die Höhe der Rente ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Quelle:
http://www.dielebenshilfe.at/Finanzielle-Hilfen.18.0.html

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  page last updated on: 28 Nov. 2007