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DIAGNOSE VON KINDERN MIT BESONDEREM FÖRDERBEDARF

Frühförderung
So früh wie möglich versuchen Krankenhäuser, die praktischen Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Mutter-Kind Untersuchungen (Mutter-Kind-Pass), niedergelassene Kinderfachärztinnen und -ärzte und ein meist gut ausgebautes Netz von Beratungsstellen Hilfe für das Kind und die Familie zu geben.

Frühförderung ist ein Angebot speziell für Kinder in den ersten Lebensjahren und deren Familien, das sowohl medizinische als auch psychologische und pädagogische Aspekte umfasst. Sie befasst sich einerseits mit Familienbegleitung, andererseits mit der umfassenden Förderung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes. Besonders wichtig ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachleute aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Sozialarbeit, Psychotherapie, Logopädie, Musiktherapie, Heilpädagogische Frühförderung unter starker Einbeziehung der Eltern.

Frühförderung versteht das Kind nicht nur als ein Individuum, sondern auch als Teil eines Systems, einer Gruppe – der Familie. Der Frühförderer bzw. die Frühförderin hat die Aufgabe, die Familie des behinderten oder entwicklungsverzögerten Kindes unterstützend zu begleiten. 

Kindergarten
Es findet sich in den einzelnen Landesgesetzen kein einheitlicher Behinderungsbegriff; in den Ländern werden unterschiedliche Begriffe wie „erhöhter Förderbedarf“ oder „Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen“ verwendet. Auch das Diagnoseverfahren ist dementsprechend uneinheitlich. In mehreren Ländern entscheidet ein multidisziplinäres Team, ob ein Förderbedarf aufgrund einer Behinderung vorliegt. Im Weiteren scheinen in allen Landesgesetzen Ausschlussbedingungen für den Kindergarten auf, wobei in manchen Bundesländern gesonderte Bedingungen gefordert werden, die den Ausschluss von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf erschweren. In den meisten Bundesländern liegt die Entscheidung über einen Ausschluss jedoch uneingeschränkt beim Träger und bedarf keiner ärztlichen oder psychologischen Stellungnahme.

Pflichtschulen
Definition des sonderpädagogischen Förderbedarfs: Sonderpädagogischer Förderbedarf im schulrechtlichen Sinn gemäß § 8 Schulpflichtgesetz liegt vor, wenn ein Kind infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volks- oder Hauptschule oder in der Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag, aber dennoch schulfähig ist. Ungenügende Schulleistungen ohne das Bestimmungsmerkmal der Behinderung begründen daher keinen sonderpädagogischen Förderbedarf.

Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs setzt eine sorgfältige diagnostische Analyse voraus, mit der die aktuellen Schwierigkeiten, den Anforderungen des Unterrichtes nicht entsprechen zu können, geklärt werden. Erst in weiterer Folge ist zu entscheiden, welche Maßnahmen gesetzt werden können und ob eine spezifische Ressourcenzuteilung erforderlich und sinnvoll ist.

Quelle:
Rundschreiben des BMUK 1996,
www.cisonline.at/gesetzliche-grundlagen/erlaesse-rundschreiben.html

Der Bezirksschulrat
Nach § 8. (1) Pflichtschulgesetz hat der Bezirksschulrat den sonderpädagogischen Förderbedarf für ein Kind festzustellen, sofern dieses infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volks- oder Hauptschule oder im Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag, aber dennoch schulfähig ist. Sonderpädagogische Zentren erstellen Gutachten, die dem Bezirksschulrat als Entscheidungsgrundlage, ob bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt oder nicht, dienen. Zusätzlich können amtsärztliche und schulpsychologische Gutachten und Gutachten von Personen herangezogen werden, die das Kind bisher pädagogisch oder therapeutisch betreut haben.

Sonderpädagogische Zentren
Nach § 27a des Schulorganisationsgesetzes sind Sonderpädagogische Zentren Sonderschulen, die die Aufgabe haben, durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu beizutragen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden können.
Sollte in einem Schulbezirk keine geeignete Sonderschule bestehen, so werden die Aufgaben des Sonderpädagogischen Zentrums vom Bezirksschulrat wahrgenommen.

Übergang Schule - Beruf
Berufsorientierung und Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Schulversuche zur Integration
Um die jungen Menschen im Prozess der Berufsfindung besser unterstützen zu können, wurde ab dem Schuljahr 1998/99 die verbindliche Übung "Berufsorientierung" eingeführt. Dies gilt jedoch nicht nur für die Sonderschule, sondern auch für die Hauptschule und die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule. Mit der Umsetzung dieser verbindlichen Übung soll zur Berufswahlreife beigetragen und eine Berufswahlentscheidung angebahnt werden. 

Seit dem Schuljahr 2000/01 ist es möglich, auf der 9. Schulstufe der Sonderschule Berufsvorbereitungsklassen einzurichten, in denen die Schüler/innen nach dem Lehrplan des „Berufsvorbereitungsjahrs“ unterrichtet werden. Dabei sollen die vorhandenen Kompetenzen der Jugendlichen im persönlichen, theoretischen und praktischen Bereich vertieft und erweitert werden. Die Zugänge zum Arbeitsmarkt sollen dadurch erleichtert und die Chancen vergrößert werden, einen geeigneten Arbeitsplatz zu erhalten und die damit verbundenen Anforderungen zu bewältigen. 

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Einrichtung von Schulversuchen für den integrativen Unterricht an der Polytechnischen Schule. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können zur Gänze oder teilweise nach dem Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres unterrichtet werden.

Quelle:
www.cisonline.at/nahtstelle-schuleberuf.html

Clearing : Profilerstellung und Karriereplanung
"Clearing" ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz zur Abklärung beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten für Jugendliche mit Benachteiligung und wird über das jeweils zuständige Bundessozialamt umgesetzt. Clearing bietet jungen Menschen bis 24 Jahre Beratung, Betreuung und Begleitung an der Nahtstelle Schule - Beruf.

Die Inanspruchnahme dieser Maßnahme ist freiwillig, kostenlos und steht grundsätzlich allen jungen Menschen mit Benachteiligung offen. Ziel ist es, den Jugendlichen Perspektiven in Bezug auf ein künftiges Berufsleben aufzuzeigen und Entscheidungsgrundlagen für ein weiteres Vorgehen in Richtung berufliche Integration bereit zu stellen. Mit den Jugendlichen werden Neigungs- und Fähigkeitsanalysen durchgeführt und ein individueller Entwicklungsplan erarbeitet. Dabei ist eine intensive Zusammenarbeit der Schulen, der Sonderpädagogischen Zentren, der Erziehungsberechtigten sowie der betroffenen Jugendlichen von großer Bedeutung.

Quelle:
www.cisonline.at/nahtstelle-schuleberuf.html

Weitere Informationen:
www.bmsk.gv.at
www.european-agency.org/publications/agency_publications/ereports/downloads/transition_ger.doc#_Toc28160784

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  page last updated on: 28 Nov. 2007