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SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG IM BILDUNGSSYSTEM

Frühförderung
Frühförderung hat  vor allem die Förderung des Kindes, die Unterstützung der Familie und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Ziel. Die Art der Förderung hängt in hohem Maße von den Bedürfnissen des Kindes und der Familie ab und basiert auf jeweils individuellen, ganzheitlichen Ansätzen, die vor allem die Ressourcen der Familie und des Kindes berücksichtigen.

Interdisziplinäre Arbeit fokussiert das Zusammenspiel der unterschiedlichen Helfer  in einer Familie mit einem behinderten Kind. Frühförderung versteht sich auch als Mediations- und Begleitprozess von Familien um adäquate Hilfe, Information und finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Alle Unterstützungsmaßnahmen sollen dazu führen, dass Kinder mit Behinderung oder Kinder die von Behinderung bedroht sind, größtmögliche Selbständigkeit gewinnen. Weiters ist das Ziel der Frühförderung, Eltern zur Selbsthilfe zu befähigen, damit sie sich längerfristig jene Hilfsangebote selbst organisieren können, die sie jeweils benötigen. Dies bedeutet, dass Frühförderung vor allem auf den Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Ressourcen des Kindes und der Familie aufbaut, und nicht auf den Defiziten.

Kindergarten
In den Kindergartengesetzen der Länder (u.a. Tagesbetreuungsgesetz, Kindertagesheimgesetz) wird zwischen Regelkindergärten, integrativen Kindergärten (Integrativen Gruppen) und Sonderkindergärten unterschieden. Übereinstimmung finden sich hier bezüglich Definition und Aufgabengebiete des Kindergartens – in einigen Bundesländern wird dabei auf die Integration Bezug genommen. Unterschiede in den gesetzlichen Bestimmungen für den Kindergarten treten hinsichtlich der maximalen Kinderzahl in den Gruppen auf, (welche in den meisten Bundesländern ~25 Kinder pro Gruppe beträgt. Ebenso treten Unterschiede bei der Mindestzahl der Kinder in den Gruppen auf, bei der Anzahl der pädagogischen Fachkräfte und Helferinnen je Gruppe, Stundenausmaß für Fortbildung der Kindergartenpädagoginnen, Vorbereitungsstunden, etc. soweit dies überhaupt in den einzelnen Landesgesetzen berücksichtigt wird.

Modelle für Integration:
- Integrationsgruppen im Regelkindergarten
- Einzelintegration im Regelkindergarten
- Integrationsgruppe im Heilpädagogischen Kindergarten

Sonderpädagogische Förderung in Pflichtschulen

Sonderpädagogische Förderung in allgemein bildenden Schulen/Integration
Integrativer Unterricht für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist gegenwärtig in der Grundschule (Volksschule), der Hauptschule und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule gesetzlich geregelt. Es werden drei Modelle des gemeinsamen Unterrichts umgesetzt:

Integrationsklassen: Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf werden die gesamte Unterrichtszeit von einem Lehrer/innenteam gemeinsam unterrichtet.
Stützlehrerklassen: Einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden - entsprechend ihrer Behinderung - zusätzlich einige Stunden pro Woche von einer Sonderschullehrkraft in der Regelschulklasse betreut.
Kooperative Klassen: Volks-, Haupt- bzw. PTS - Klassen und Sonderschulklassen sind grundsätzlich organisatorisch getrennt. Nach Übereinkunft und Planung der beteiligten Lehrer/innen wird der Unterricht teilweise oder zur Gänze gemeinsam erteilt.

Die Koordinationsaufgaben der Sonderpädagogischen Zentren
Sonderpädagogische Zentren haben die Aufgabe, durch Bereitstellung und Koordination aller sonderpädagogischen Maßnahmen dazu beizutragen, die integrative Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen in bestmöglicher Weise zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere:
- die Erstellen von Gutachten zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (sonderpädagogische Gutachten)
- Kooperation mit: Pflichtschulen in der Region, anderen Sonderpädagogischen Zentren, Schulbehörden, dem/der Bezirksschulinspektor/in, dem/der Sonderschulinspektor/in, außerschulischen Einrichtungen in der Region usw.
- die Betreuung von Integrationsklassen durch pädagogische und organisatorische Beratung, Unterstützung bei der Bildung von Lehrer/innenteams
- Elterninformation, Öffentlichkeitsarbeit, Erfahrungsaustausch und Fortbildung
- Administration

Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
Die Sonderpädagogischen Zentren sind für die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zuständig, um das Kind und dessen Eltern in der bestmöglichen Weise zu unterstützen. Sollten z.B. eine zusätzliche Assistenz, Therapien, Trainingsprogramme oder Diagnosen, etc. von anderen Einrichtungen benötigt werden, nimmt das SPZ Kontakt zu den zuständigen Stellen auf und vermittelt die Angebote.

Quelle:
Mörwald Brigitte, Pannos Judith: "Sonderpädagogische Zentren, Drehscheibe der Integration" in "Integration in der Sekundarstufe I", BMUK , Klagenfurt 1996

Weitere Informationen erhalten Sie in den Publikationen des bm:ukk, die als Download auf www.cisonline.at zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie auch das Kapitel “Entwicklung der Integration” und “Qualitätsindikatoren”, um mehr Informationen über integrative Maßnahmen zu erhalten. 

Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen
Die Sonderschulen haben physisch oder psychisch behinderte Kinder in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern und ihnen nach Möglichkeit eine der Volksschule, der Hauptschule oder der Polytechnischen Schulen entsprechende Bildung zu vermitteln und im Falle des Berufsvorbereitungsjahres ihre Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten.

Es gibt 10 verschiedene Sonderschularten, die sich an den speziellen Bedürfnissen der Schüler/innen orientieren (z.B. Sonderschule für Kinder mit Lernbehinderungen, Sehschädigungen, Körperbehinderungen usw.). Besonders ausgebildete Lehrer/innen unterrichten die Kinder und Jugendlichen in kleineren Klassen, der Lehrplan und der Einsatz  der Methoden und Materialien orientiert sich an den Fähigkeiten der Schüler/innen.

In diesen Schulen werden die Schüler/innen entweder nach dem Lehrplan der Volks- oder Hauptschule unterrichtet bzw. nach einem Lehrplan der jeweiligen Sonderschulart. Sonderschulen, die unter Bedachtnahme auf den Lehrplan der Volks- und der Hauptschule geführt werden, haben die Schüler/innen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit auch zum Übertritt in weiterführende mittlere oder höhere Schulen zu befähigen.

Die Lehrpläne und weitere Informationen über Sonderschulen finden Sie in deutscher Sprache unter:
www.cisonline.at

Der Unterricht in Sonderschulen umfasst die Pflichtschulzeit der Kinder (9 Schulbesuchsjahre), es ist jedoch möglich, bei Bedarf die Schulbesuchszeit in Sonderschulen auf insgesamt maximal12 Schulbesuchsjahre zu verlängern.

Die Höchstzahl an Schülerinnen und Schülern je Klasse beträgt zwischen maximal 8 (z.B. Sonderschule für gehörlose Kinder) und 15 Schüler/innen (Allgemeine Sonderschule)

Berufsorientierung und Berufsvorbereitungsjahr in Sonderschulen
Um die jungen Menschen im Prozess der Berufsfindung besser unterstützen zu können, wurde ab dem Schuljahr 1998/99 die verbindliche Übung "Berufsorientierung" auch an der Sonderschule eingeführt. Mit der Umsetzung dieser verbindlichen Übung soll zur Berufswahlreife beigetragen und eine Berufswahlentscheidung angebahnt werden.
Eine weitere Möglichkeit der Berufsvorbildung stellt das "Berufsvorbereitungsjahr" an Sonderschulen auf der 9. Schulstufe dar.
Nähere Informationen zur Berufsorientierung und dem Berufsvorbereitungsjahr finden Sie unter
www.cisonline.at/nahtstelle-schuleberuf.html.

Der mobile sonderpädagogische Dienst
bietet die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit verschiedensten Beeinträchtigungen durch Beratungs- und Betreuungslehrer/innen für seh- und hörbeeinträchtigte, verhaltensauffällige und sprachbeeinträchtigte Schüler/innen sowie für Kinder im Krankenhaus. Die zusätzliche Betreuung wird abhängig von den Bedürfnissen des Kindes in und außerhalb der Klassen angeboten.

Lehrer/innenbildung

Ausbildung von Frühförderinnen und Frühförderern
Die Ausbildung zur Frühförderin/ zum Frühförderer wird in den meisten österreichischen Bundesländern im Rahmen der Weiterbildung von NGOs angeboten. Zwei dieser Vereine bieten diese Ausbildung als Universitätslehrgang an.

Die Ausbildung basiert auf einem einheitlichen Curriculum (ungefähr 1.440 Stunden) und ist zumeist privat zu finanzieren. In manchen Bundesländern gibt es für die Ausbildung eine Kofinanzierung. Für einzelne Behinderungsarten (z.B. Sinnesbehinderungen) muss neben der allgemeinen Frühförderausbildung auch eine spezifische Ausbildung z.B. im Bereich Sehgeschädigtenpädagogik absolviert werden.

Ausbildung von Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen
Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik schließen an die 8. Schulstufe an und umfassen fünf Schulstufen. Die Schüler/innen beenden die Ausbildung mit einer Reife- und Diplomprüfung. Kollegs an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik führen in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen zum beruflichen Bildungsziel der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik.

Neben der Ausbildung zur Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen kann auch eine Qualifikation zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten oder als Schulversuch(seit 1999) eine vertiefende Ausbildung für Früherziehung (die speziell auf die Arbeit mit Unter-Dreijährigen vorbereitet) erworben werden.

Die viersemestrigen Lehrgänge für Sonderkindergartenpädagogik an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik führen mit bis zu 24 Wochenstunden zur Diplomprüfung für Sonderkindergärtner/innen und Frühförderung. Lehrgänge, die als Schulen für Berufstätige geführt werden, dauern fünf bis sechs Semester. In einigen Bundesländern werden alle 2 Jahre Ausbildungskurse für Sonderkindergartenpädagoginnen und Sonderkindergartenpädagogen angeboten.

Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Pflichtschulen 

Hochschulreform 2007
Ab Oktober 2007 findet die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen und Berufsschulen an Pädagogischen Hochschulen statt. Die Lehramtsstudien für Lehrer/innen an Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnischen Schulen und Sonderschulen sowie für Berufsschulen sind wissenschaftlich fundierte berufs- und praxisbezogene Ausbildungen.

Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung können die Lehrerinnen und Lehrer Zusatzqualifikationen erwerben bzw. vertiefende fach- und themenspezifische Veranstaltungen besuchen.

Darüber hinaus ist es Aufgabe der Pädagogischen Hochschulen, berufsbezogene, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten durchzuführen.

Neben Lehre und Forschung haben die Pädagogischen Hochschulen die Möglichkeit, mit anderen Forschungs- und Bildungseinrichtungen, wie beispielsweise mit in- und ausländischen Universitäten und Fachhochschulen zu kooperieren, so dass z.B. durch die Erstellung von geeigneten Studienplänen und -angeboten eine bestmögliche Durchlässigkeit für Studierende geschaffen werden kann.

Quelle:
www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/pm_archiv/20050914.xml

Vom Unterrichtsministerium wurde 2006 ein Positionspapier zur Ausbildung von Sonderschullehrerinnen und –lehrern ausgearbeitet, das als Download unter www.cisonline.at/ueberblick/lehrerinnenausbildung.html in Deutsch und Englisch zur Verfügung steht.

Die sechssemestrigen Hochschullehrgänge umfassen einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS und führen zu einem Lehramt für eine der vier Pflichtschularten im allgemein bildenden Bereich (Volksschule, Hauptschule, Sonderschule oder Polytechnische Schule). Die Studierenden schließen mit dem akademischen Grad „Bachelor of Education“ ab.

Seit 2001 sind Lehrer/innen verpflichtet, Fortbildung im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr zu absolvieren. Diese Veranstaltungen können schulintern, regional oder überregional von den Pädagogischen Hochschulen angeboten werden. Fortbildung ist für die Lehrer/innen kostenlos und wird von Bund und Ländern finanziert.

Aus- und Fortbildung von Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern 
a) Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule für das Lehramt an der Allgemeinen Sonderschule:
Das Studium zur Erlangung eines Lehramtes für Sonderschulen umfasst den Bereich Allgemeine Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt Integration. Neben den humanwissenschaftlichen, didaktischen, schulpraktischen und ergänzenden Studien werden modular zusätzlich Veranstaltungen mit behinderungsspezifischen Schwerpunkten angeboten.

b) Ausbildungsangebote, die zum Teil bundesländerübergreifend für Lehrer/innen bereit gestellt werden, stellen eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb der fachdidaktisch methodischen und sonderpädagogischen Voraussetzungen (z.B. für hörbehinderte und gehörlose, für körperbehinderte, sehgeschädigte oder verhaltensauffällige Schüler/innen) dar.

Im Rahmen der Fortbildung werden von den Pädagogischen Hochschulen regionale und überregionale Seminare und Veranstaltungen zu den verschiedenen behinderungsspezifischen oder thematischen Schwerpunkten angeboten.

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  page last updated on: 28 Nov. 2007