LEHRER/INNENBILDUNG
Ausbildung von Frühförderinnen und Frühförderern Die Ausbildung zur Frühförderin/ zum Frühförderer wird in den meisten österreichischen Bundesländern im Rahmen der Weiterbildung von NGOs angeboten. Zwei dieser Vereine bieten diese Ausbildung als Universitätslehrgang an.
Die Ausbildung basiert auf einem einheitlichen Curriculum (ungefähr 1.440 Stunden) und ist zumeist privat zu finanzieren. In manchen Bundesländern gibt es für die Ausbildung eine Kofinanzierung. Für einzelne Behinderungsarten (z.B. Sinnesbehinderungen) muss neben der allgemeinen Frühförderausbildung auch eine spezifische Ausbildung z.B. im Bereich Sehgeschädigtenpädagogik absolviert werden.
Ausbildung von Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik schließen an die 8. Schulstufe an und umfassen fünf Schulstufen. Die Schüler/innen beenden die Ausbildung mit einer Reife- und Diplomprüfung. Kollegs an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik führen in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen zum beruflichen Bildungsziel der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik.
Neben der Ausbildung zur Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen kann auch eine Qualifikation zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten oder als Schulversuch(seit 1999) eine vertiefende Ausbildung für Früherziehung (die speziell auf die Arbeit mit Unter-Dreijährigen vorbereitet) erworben werden.
Die viersemestrigen Lehrgänge für Sonderkindergartenpädagogik an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik führen mit bis zu 24 Wochenstunden zur Diplomprüfung für Sonderkindergärtner/innen und Frühförderung. Lehrgänge, die als Schulen für Berufstätige geführt werden, dauern fünf bis sechs Semester. In einigen Bundesländern werden alle 2 Jahre Ausbildungskurse für Sonderkindergartenpädagoginnen und Sonderkindergartenpädagogen angeboten.
Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Pflichtschulen
Hochschulreform 2007 Ab Oktober 2007 findet die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen und Berufsschulen an Pädagogischen Hochschulen statt. Die Lehramtsstudien für Lehrer/innen an Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnischen Schulen und Sonderschulen sowie für Berufsschulen sind wissenschaftlich fundierte berufs- und praxisbezogene Ausbildungen.
Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung können die Lehrerinnen und Lehrer Zusatzqualifikationen erwerben bzw. vertiefende fach- und themenspezifische Veranstaltungen besuchen.
Darüber hinaus ist es Aufgabe der Pädagogischen Hochschulen, berufsbezogene, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten durchzuführen.
Neben Lehre und Forschung haben die Pädagogischen Hochschulen die Möglichkeit, mit anderen Forschungs- und Bildungseinrichtungen, wie beispielsweise mit in- und ausländischen Universitäten und Fachhochschulen zu kooperieren, so dass z.B. durch die Erstellung von geeigneten Studienplänen und -angeboten eine bestmögliche Durchlässigkeit für Studierende geschaffen werden kann.
Quelle: www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/pm_archiv/20050914.xml
Vom Unterrichtsministerium wurde 2006 ein Positionspapier zur Ausbildung von Sonderschullehrerinnen und –lehrern ausgearbeitet, das als Download unter www.cisonline.at/ueberblick/lehrerinnenausbildung.html in Deutsch und Englisch zur Verfügung steht.
Die sechssemestrigen Hochschullehrgänge umfassen einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS und führen zu einem Lehramt für eine der vier Pflichtschularten im allgemein bildenden Bereich (Volksschule, Hauptschule, Sonderschule oder Polytechnische Schule). Die Studierenden schließen mit dem akademischen Grad „Bachelor of Education“ ab.
Seit 2001 sind Lehrer/innen verpflichtet, Fortbildung im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr zu absolvieren. Diese Veranstaltungen können schulintern, regional oder überregional von den Pädagogischen Hochschulen angeboten werden. Fortbildung ist für die Lehrer/innen kostenlos und wird von Bund und Ländern finanziert.
Aus- und Fortbildung von Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern a) Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule für das Lehramt an der Allgemeinen Sonderschule: Das Studium zur Erlangung eines Lehramtes für Sonderschulen umfasst den Bereich Allgemeine Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt Integration. Neben den humanwissenschaftlichen, didaktischen, schulpraktischen und ergänzenden Studien werden modular zusätzlich Veranstaltungen mit behinderungsspezifischen Schwerpunkten angeboten.
b) Ausbildungsangebote, die zum Teil bundesländerübergreifend für Lehrer/innen bereit gestellt werden, stellen eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb der fachdidaktisch methodischen und sonderpädagogischen Voraussetzungen (z.B. für hörbehinderte und gehörlose, für körperbehinderte, sehgeschädigte oder verhaltensauffällige Schüler/innen) dar.
Im Rahmen der Fortbildung werden von den Pädagogischen Hochschulen regionale und überregionale Seminare und Veranstaltungen zu den verschiedenen behinderungsspezifischen oder thematischen Schwerpunkten angeboten.
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