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ENTWICKLUNG DER INTEGRATION/INKLUSION
Präambel Leben und Lernen in der Gemeinschaft sind die Grundlagen menschlichen Zusammenlebens. Integration ist nicht nur ein Akt der Menschlichkeit, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil einer offenen und gleichberechtigten Gesellschaft.
Integrativer Unterricht bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam in einer Klasse miteinander lernen. Durch integrative Erziehung werden aber auch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen ermöglicht, so dass dadurch gegenseitiges Verständnis gefördert und mögliche Barrieren abgebaut werden. Integrativer Unterricht erfordert Formen des Lernens, die für alle Kinder eine Bereicherung darstellen. Kinder lernen am besten durch eigenes Erleben und Erfahrung, eine Tatsache, der sich die Schule nicht verschließt. Deshalb wird der traditionelle Unterricht - vor allem in der Grundschule - immer häufiger von offenen Lernformen abgelöst.
Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten wird nicht vernachlässigt, lediglich die Art zu unterrichten hat sich geändert. Die Kinder sollen zunächst ihr Wissen spielerisch erweben, voneinander lernen und miteinander arbeiten und so allmählich zu einem bewussten, selbständigen und zielorientierten Lernen hingeführt werden.
In einer Integrationsklasse muss auf jedes einzelne Kind Rücksicht genommen werden. Die Kinder unterscheiden sich zum Beispiel hinsichtlich ihres Entwicklungsstandes, ihres Vorwissens und ihrer Lernfähigkeit wie in kaum einer anderen Klasse. Diese Unterschiede werden beachtet und zum Ausgangspunkt für unterschiedliche Lernangebote und Lernanforderungen gemacht. Nur so kann eine Über- wie Unterforderung jedes einzelnen Kindes vermieden und die Grundlage für erfolgreiches Lernen gelegt werden.
Quelle: BMBWK (Hrsg.): "Voneinander lernen, Ratgeber zur Integration", Wien 2000 zum Download in englischer und deutscher Sprache: www.cisonline.at/ueberblick/integration.html
Kindergarten Im Herbst 1978 wurde in Innsbruck der erste ´Integrative Kindergarten´ Österreichs als Modell - Kindergarten ohne entsprechende gesetzliche Basis gegründet. Die gesetzliche Verankerung der Integration erfolgte nicht zuerst im Kindergarten, sondern im Jahr 1993 in der Volksschule. Somit hinkt(e) der Kindergarten hinsichtlich der quantitativen wie auch qualitativen Entwicklung der Integration dem Schulwesen jahrelang nach. Inzwischen können Kinder mit Behinderungen in fast allen Bundesländern gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf wichtige Entwicklungserfahrungen sammeln. Integration geht von einem Miteinander ganz unterschiedlicher Kinder in einer Gruppe aus und lehnt dementsprechend eine Unterscheidung nach „integrierbaren“ und „nicht-integrierbaren“ Kindern ab. Im Sinne einer nicht ausgrenzenden Pädagogik sollte keine Etikettierung stattfinden, was oft im Widerspruch zu legistischen Vorgaben steht. Integration beschränkt sich nicht auf das Zusammensein von Kindern mit und ohne Behinderungen, an gemeinsamen Spiel- und Lernorten, sondern schließt in ihre Anforderungen ein gemeinschaftliches Betreuungsangebot ein, mit dem auf die individuellen Bedürfnisse aller Kinder eingegangen wird. Im Sinne einer Optimierung der integrativen Praxis gilt es darauf zu achten, dass die günstigsten Lern- und Sozialisationsbedingungen, die sich in den Modellversuchen zeigten, für alle gegeben sind bzw. ausgebaut werden und in weiterer Folge die Praxis der Inklusion verwirklicht wird. (Abb. 2. Gegenüberstellung der Praxis der Integration und Inklusion Zettl & Wetzel 2001).
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Praxis der Integration |
Praxis der Inklusion |
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Eingliederung in den Regelkindergarten; Aufnahme von Kindern mit Behinderungen |
Leben und Lernen im allgemeinen Kindergarten |
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Diagnose und Begutachtung durch Expert/innen |
Kooperative Problemlösung im Kindergärtner/innen-Team |
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Zwei-Gruppen-Theorie (behindert/nichtbehindert) |
Theorie einer heterogenen Gruppe (viele Minderheiten und Mehrheiten) |
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Ressourcen für Kinder mit Etikettierung |
Ressourcen für Systeme |
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individuelle Curricula für Einzelne |
individualisiertes Curriculum für Alle |
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Fokus auf das betreffende Kind |
Fokus auf die heterogene Gruppe |
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Sonderpädagoginnen und -Pädagogen als Unterstützung für behinderte Kinder |
Sonderpädagoginnen und –Pädagogen als Unterstützung für Gruppen und Kindergärtnerinnen |
Quelle: Zettl Michaela, Wetzel Gottfried, Schlipfinger 2001: "Qualität der Integration von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf in Kindergärten des Bundeslandes Salzburg - eine empirische Studie". In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Nr. 3/4, 63-72 bzw. www.kindergartenpaedagogik.de/830.html
Pflichtschulen In den 1980iger Jahren entstand in Österreich eine Elternbewegung, deren Ziel die Integration von Kindern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in die Regelschule war. Engagierte Eltern arbeiteten gemeinsam mit Pädagoginnen und Pädagogen viele Jahre daran, Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Zugang zur Volkschule und zu den Schulen der Sekundarstufe I zu ermöglichen. Verschiedene Modelle zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen wurden in Schulversuchen erprobt. Eine entscheidende Änderung der Situation brachten die Schulgesetze von 1993. Die Eltern können nunmehr wählen, ob ihr Kind in die Volksschule oder in die Sonderschule gehen soll. Seit 1997/98 sind Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch berechtigt, die Hauptschule oder die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule zu besuchen.
Auch als Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf noch ausschließlich in Sonderschulen unterrichtet wurden, unterstützten diese die Regionen mit mobilen Förderangeboten für Kinder mit Beeinträchtigungen, wie z.B. Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten oder Sprachbeeinträchtigungen. Mit der gesetzlichen Verankerung der Integration wurden auch die Sonderpädagogischen Zentren etabliert, welche u. a. für die Umsetzung dieser Unterstützungsangebote zur regionalen sonderpädagogischen Förderung verantwortlich sind.
Detaillierte Auskunft über Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen für integrative Maßnahmen finden Sie unter www.bmukk.gv.at und www.cisonline.at.
Weiterführende Literatur: Specht Werner: "Jedes Kind ist Mittelpunkt, Ergebnisse und Gedanken aus der Evaluation der Schulversuche zur Integration behinderter Schüler in der Sekundarstufe I", in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, 4/97, S. 17 und Feyerer Ewald: "Behindern Behinderte?" in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Bd. 4/1997, S. 43 |