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COMPLETE NATIONAL OVERVIEW
Rechtliche Grundlagen
Frühförderung Das Österreichische Frühfördersystem basiert auf den 9 verschiedenen Landesbehindertengesetzen, sodass nicht von einem einheitlichen gesetzlichen Zugang ausgegangen werden kann. In den meisten Bundesländern erhalten jene Kinder Frühförderung, die als„behindert“ oder „von Behinderung bedroht“ eingestuft werden. In einigen Bundesländern (z.B. der Steiermark) kann Frühförderung auch über das Jugendwohlfahrtsgesetz in Anspruch genommen werden, wenn das Familiensystem eine Gefährdung der kindlichen Entwicklung darstellt (z.B. Suchtmittelmissbrauch, Gewalt, Vernachlässigung). Mit einigen Ausnahmen ist Frühförderung mittels regionaler Frühförderstellen (NGOs) organisiert.
Kindergarten Das Kindergartenwesen obliegt der Landesgesetzgebung (ausgenommen die Ausbildung der Kindergartenpädagogen und Kindergartenpädagoginnen). Es ist daher abhängig vom jeweiligen Bundesland, ob Kinder mit erhöhtem Förderbedarf eine integrative Förderung im Regelkindergarten oder in einem Heilpädagogischen Kindergarten erhalten. Unklarheiten bei der Definition von Behinderung, sowie die Verteilung der Kompetenzen bezüglich der Integration von behinderten Kindern bzw. des gesamten Kindergartenwesens in den einzelnen Ländern, haben sehr unterschiedliche Ausführungsbestimmungen für Integration im Kindergarten zur Folge. Neben den öffentlichen Kindergärten gibt es auch eine Reihe privater Träger, wie z.B. Glaubensgemeinschaften oder Vereine, die Kindergartenplätze anbieten. Da es in Österreich keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt, ist auch die Aufnahme von behinderten Kindern in den Kindergarten nicht gewährleistet.
Detaillierte Informationen über gesetzliche Bestimmungen der vorschulischen Förderung erhalten Sie auf der Informationsseite von Eurybase unter: www.eurydice.org/portal/page/portal/Eurydice/DB_Eurybase_Home
Detaillierte Informationen über gesetzliche Bestimmungen der vorschulischen Förderung erhalten Sie auf der Informationsseite von Eurybase. Beachten Sie insbesondere die Seiten: 3.2. Rechtliche Grundlagen (Kindergarten) . http://www.eurydice.org/Eurybase/Application/frameset.asp?country=AT&language=VO
Pflichtschule Ein kurzer Überblick über Österreichs Bildungswesen und Geschichte wird vom BMUKK auf folgenden Seiten auch in englischer Sprache angeboten: www.bmukk.gv.at/schulen/bw/index.xml
Pflichtschule für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Seit 1993 haben Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die gesetzliche Möglichkeit, die Volksschule zu besuchen. Durch die Erweiterung des Schulorganisationsgesetzes wurde 1996 diese Option auch für die Sekundarstufe 1 (10-14jährige Schüler/innen in Hauptschulen und an allgemein bildenden höheren Schulen) ermöglicht. www.bmukk.gv.at/schulen/bw/abs/Sonderpaedagogik1612.xml www.cisonline.at
Die gesetzliche Verankerung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit SPF hat unser Schulsystem einschneidend verändert. Regelschulen haben die Pflicht organisatorische und didaktische Maßnahmen zu treffen, damit im Unterricht die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder berücksichtigt werden können.
Die Eltern haben die Wahlfreiheit, ihre Kinder entweder in einer Sonderschule oder in einer Regelschule unterrichten zu lassen. Auf der Basis von sonderpädagogischen Gutachten entscheidet der Bezirksschulrat (Bezirksschulinspektor/in), ob ein Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf erhält.
Berufsorientierung und –vorbereitung am Ende der Pflichtschulzeit Nach acht Pflichtschuljahren haben die Jugendlichen die Möglichkeit, eine Polytechnische Schule bzw. eine weiterführende allgemein bildende oder berufsbildende Schule zu besuchen.
Das Curriculum der Polytechnischen Schule vermittelt sowohl allgemein bildende Aspekte als auch Informationen über die verschiedensten Berufe mit berufspraktischen Angeboten. Die Schüler/innen können sich auch für Vertiefungsgebiete entscheiden, indem sie in einem Berufszweig in Werkstätten theoretische und praktische Erfahrungen sammeln. Dabei wird die Zusammenarbeit mit den Betrieben vor Ort gesucht. Viele Jugendliche bekommen durch diese Angebote noch während ihrer Ausbildungszeit in der Schule einen Lehrplatz für das darauf folgende Jahr.
Für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss in der Polytechnischen Schule ein Schulversuch eingerichtet werden, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Integration in dieser Schulart noch fehlen. In Wien haben bereits viele Integrationsschüler/innen die PTS erfolgreich abgeschlossen. http://pts.schule.at/index.php?TITEL=Lehrplan&kthid=3499 Angebote in der Sonderschule Die Berufsorientierung und –vorbereitung ist ebenso ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit mit lernbehinderten und schwerstbehinderten Jugendlichen am Ende ihrer Pflichtschulzeit. Seit ca. 10 Jahren werden in den Sonderschulen vermehrt Programme zur Vorbereitung auf das Arbeitsleben angeboten, die sich sehr bewährt haben. Deshalb wurde auch in den Sonderschullehrplänen der Unterrichtsgegenstand "Berufsorientierung" verankert und ein eigener Lehrplan "Berufsvorbereitungsjahr" auf der 9. Schulstufe entwickelt, der individuell auf die Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst werden kann. Nähere Informationen finden Sie in der Website in deutscher Sprache: www.cisonline.at/lehrplaene/berufsvorbereitungsjahr.html
Clearing - ein Bindeglied zwischen Schule und Arbeitsmarkt für Jugendliche mit SPF Dank eines nationalen Unterstützungsprogramms der Bundessozialämter in Kooperation mit den Landesschulräten und dem Stadtschulrat für Wien wurde bundesweit ein Clearing Konzept entwickelt, das in den Bundesländern von privaten Organisationen umgesetzt wird. Speziell ausgebildete Expertinnen und Experten arbeiten eng mit Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern zusammen, um gemeinsam den bestmöglichen beruflichen Werdegang für junge Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung zu finden. Der „Clearing“ Prozess beinhaltet die Erstellung eines Profils über die Stärken und Schwächen des Jugendlichen, zeigt die speziellen Interessen, Wünsche und Fortbildungsnotwendigkeiten auf und zielt auf die Vernetzung zwischen der Schule und dem regionalen Arbeitsmarkt. Ein Evaluationsbericht dieser Maßnahmen steht auf folgender Seite in Deutsch zur Verfügung: www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/5/3/2/CH0055/CMS1057914735913/clearing_evaluierung_2006.pdf
Berufsausbildung In Österreich wird die Berufsausbildung (Lehre) in dualer Form angeboten. Das bedeutet, dass die Jugendlichen sich in den Firmen praktisch und zielorientiert mit ihrem Aufgabengebiet auseinandersetzen und zusätzlich ca. 10 Wochen im Jahr eine theoretische Grundausbildung in der Berufsschule erhalten.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können den Ausbildungsabschluss durch eine Verlängerung der Lehrzeit erreichen (maximal 2 Jahre) oder eine Teilqualifizierung anstreben. Bei der Teilqualifizierung, die eine ein- bis dreijährige Ausbildung ist, lernen die Jugendlichen Teile eines Lehrberufes in einem Lehrbetrieb und in der Berufsschule. Die Inhalte, Ziele und die Dauer der Teilqualifizierung werden individuell festgelegt.
Diese Form der integrativen Berufsausbildung wird durch die integrative Berufsausbildungsassistenz begleitet. Nähere Informationen in deutscher Sprache: www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/6/9/7/CH0062/CMS1057915462370/rl_berufsausbildungsassistenz.pdf
Programme des Arbeitsmarktservice, des Bundessozialamtes bzw. privater Hilfsorganisationen Kurse: In den einzelnen Bundesländern werden Kurse für Jugendliche mit Lernbehinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten bereitgestellt, die nicht im Sinne der landesgesetzlichen Bestimmungen „behindert“ sind, jedoch Probleme haben Arbeit zu finden. Zu geringe oder keine Schulabschlüsse, fehlende Kompetenzen im Bereich der ‚soft skills’ sind oftmals Gründe für längere Arbeitslosigkeit.
Firmen: Manche Firmen bieten unterstützte Beschäftigung an. Trotz dieses Angebots muss die Wettbewerbsfähigkeit der Firmen gewährleistet bleiben, auch wenn die behinderten Arbeitnehmer/innen nach gewerkschaftlich ausgehandelten Kollektivverträgen bezahlt werden.
Arbeitsassistenz: Jugendliche, die bereits Berufsvorbereitungsprogramme absolviert haben, können durch Arbeitsassistentinnen und –assistenten Unterstützung bei der Beschaffung von Arbeit erhalten und bekommen bei Bedarf individuelle Unterstützung beim betrieblichen Integrationsprozess. Die Begleitung der Jugendlichen bei Problemen und in Krisensituationen im Betrieb wird ermöglicht.
Arbeitsprojekte: Arbeitsprojekte von privaten Organisationen bieten geleitete Beschäftigung, haben aber nicht den legalen Status von Arbeit (mit allen Rechten eines Arbeitsnehmers bzw. einer Arbeitsnehmerin) Der Verein „Lebenshilfe“ ist z.B. eine Organisation für Menschen mit schweren Behinderungen, die keinen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt finden können. Auch bei stark herabgesetzter Arbeitsleistung ist es Menschen mit einer Behinderung möglich, einen Arbeitsbeitrag in der Gesellschaft zu erbringen, indem z.B. in kleinen Gruppen unter Anleitung für Firmen bestimmte Produkte erstellt werden. Die erbrachten Leistungen werden in Form von Taschengeldern oder in Form von Versicherungsleistungen abgegolten. Vereinzelt gelingt es den Jugendlichen oder Erwachsenen nach den Erfahrungen in einem Arbeitsprojekt sogar einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu finden. Dies ist jedoch eher selten der Fall. Der Verein Lebenshilfe bietet außerdem verschiedenste Formen des betreuten Wohnens an und offeriert Trainingsprogramme zum selbständigen Leben.
Eine Datenbank für Angebote zur beruflichen Integration in Deutsch bieten das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz und die Bundessozialämter: www.wegweiser.bmsk.gv.at Finanzierung
Finanzierung der Frühförderung In den meisten österreichischen Bundesländern ist Frühförderung eine unentgeltliche Leistung für die Eltern, in einigen müssen die Eltern kleine Selbstbehalte pro Einheit zahlen (10-15 Euro). Alle Unterstützungsleistungen gemäß Jugendwohlfahrtsgesetz basieren auf einkommensabhängigen Selbstbehalten der Eltern, meist müssen die Eltern aufgrund ihrer finanziellen Situation keine Selbstbehalte zahlen.
Finanzierung von Kindergärten Die Finanzierung der öffentlichen Kindergärten liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden bzw. der Länder.
Finanzierung der sonderpädagogischen Betreuung in Kindergärten Ob ein Kind einen erhöhten Förderbedarf (SPF) hat, der den Einsatz zusätzlicher Mittel (zusätzliche Betreuungs- und/oder Förderstunden) rechtfertigt oder nicht, wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und von verschiedenen Institutionen festgestellt. So ist z.B. in den öffentlichen Kindergärten des Bundeslandes Salzburg durch eine Novelle des Kindergartengesetzes 1996 die soziale Integration behinderter Kinder zur gesetzlichen Realität geworden. Seit dem Kindergartenjahr 2000/2001 erhalten ca. 2% aller Kindergartenkinder zusätzliche Personalressourcen in Salzburg.
Finanzierung der Pflichtschulen Die Errichtung und Erhaltung der Schulen liegt überwiegend in der Zuständigkeit der Gemeinden bzw. beim Land. Die Personalressourcen werden vom Bund zugeteilt und von den Landesregierungen verwaltet.
Finanzierung der sonderpädagogischen Förderung in Pflichtschulen Für 2,7 % aller Schülerinnen und Schüler von 6-15 Jahren werden den Bundesländern zusätzliche personelle Ressourcen für sonderpädagogische Maßnahmen vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Gemeinden sind für die zusätzliche Ausstattung zuständig, die Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen. Spezielle Maßnahmen wie therapeutische Unterstützung und Geräte werden von den Bundesländern auf der Grundlage von Landesbehindertengesetzen finanziert.
Finanzielle Hilfe für Familien mit behinderten Kindern Familien mit behinderten Kindern werden durch folgende Beihilfen, Zuschüsse und Steuererleichterungen unterstützt: Die erhöhte Familienbeihilfe und das Pflegegeld sind abhängig vom Alter und der Behinderung des Kindes. Eine steuerliche Reduzierung aufgrund außerordentlicher Belastungen ist ebenfalls möglich. (Spitalskosten, therapeutische Betreuung, etc.). Zudem wird Familien mit behinderten Kindern ein Steuerfreibetrag gewährt. Die finanzielle Unterstützung für Familien deckt auch zusätzliche Kosten wie technische Hilfen, Therapien, Frühförderung, Reisekosten, sowie zusätzliche Betreuungskosten in Tagesbetreuungseinrichtungen und diese werden von Gesundheitsämtern, Behindertenhilfsorganisationen und Versicherungsgesell-schaften übernommen. Weitere finanzielle Unterstützung gibt es z.B. auch in Form von Fahrpreisermäßigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder durch Zuschüsse für zusätzliche besondere Ausgaben. (Miete, Versicherungen, Heizkosten…) Seit dem 1.1.2007 wird Personen ab dem 18. Lebensjahr eine monatliche Sozialrente ausbezahlt, wenn kein eigenes Einkommen besteht. Die Höhe der Rente ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Quelle: http://www.dielebenshilfe.at/Finanzielle-Hilfen.18.0.html
Diagnose von Kindern mit besonderem Förderbedarf
Frühförderung So früh wie möglich versuchen Krankenhäuser, die praktischen Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Mutter-Kind Untersuchungen (Mutter-Kind-Pass), niedergelassene Kinderfachärztinnen und -ärzte und ein meist gut ausgebautes Netz von Beratungsstellen Hilfe für das Kind und die Familie zu geben.
Frühförderung ist ein Angebot speziell für Kinder in den ersten Lebensjahren und deren Familien, das sowohl medizinische als auch psychologische und pädagogische Aspekte umfasst. Sie befasst sich einerseits mit Familienbegleitung, andererseits mit der umfassenden Förderung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes. Besonders wichtig ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachleute aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Sozialarbeit, Psychotherapie, Logopädie, Musiktherapie, Heilpädagogische Frühförderung unter starker Einbeziehung der Eltern.
Frühförderung versteht das Kind nicht nur als ein Individuum, sondern auch als Teil eines Systems, einer Gruppe – der Familie. Der Frühförderer bzw. die Frühförderin hat die Aufgabe, die Familie des behinderten oder entwicklungsverzögerten Kindes unterstützend zu begleiten.
Kindergarten Es findet sich in den einzelnen Landesgesetzen kein einheitlicher Behinderungsbegriff; in den Ländern werden unterschiedliche Begriffe wie „erhöhter Förderbedarf“ oder „Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen“ verwendet. Auch das Diagnoseverfahren ist dementsprechend uneinheitlich. In mehreren Ländern entscheidet ein multidisziplinäres Team, ob ein Förderbedarf aufgrund einer Behinderung vorliegt. Im Weiteren scheinen in allen Landesgesetzen Ausschlussbedingungen für den Kindergarten auf, wobei in manchen Bundesländern gesonderte Bedingungen gefordert werden, die den Ausschluss von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf erschweren. In den meisten Bundesländern liegt die Entscheidung über einen Ausschluss jedoch uneingeschränkt beim Träger und bedarf keiner ärztlichen oder psychologischen Stellungnahme.
Pflichtschulen
Definition des sonderpädagogischen Förderbedarfs: Sonderpädagogischer Förderbedarf im schulrechtlichen Sinn gemäß § 8 Schulpflichtgesetz liegt vor, wenn ein Kind infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volks- oder Hauptschule oder in der Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag, aber dennoch schulfähig ist. Ungenügende Schulleistungen ohne das Bestimmungsmerkmal der Behinderung begründen daher keinen sonderpädagogischen Förderbedarf.
Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs setzt eine sorgfältige diagnostische Analyse voraus, mit der die aktuellen Schwierigkeiten, den Anforderungen des Unterrichtes nicht entsprechen zu können, geklärt werden. Erst in weiterer Folge ist zu entscheiden, welche Maßnahmen gesetzt werden können und ob eine spezifische Ressourcenzuteilung erforderlich und sinnvoll ist.
Quelle: Rundschreiben des BMUK 1996, www.cisonline.at/gesetzliche-grundlagen/erlaesse-rundschreiben.html
Der Bezirksschulrat Nach § 8. (1) Pflichtschulgesetz hat der Bezirksschulrat den sonderpädagogischen Förderbedarf für ein Kind festzustellen, sofern dieses infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volks- oder Hauptschule oder im Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag, aber dennoch schulfähig ist. Sonderpädagogische Zentren erstellen Gutachten, die dem Bezirksschulrat als Entscheidungsgrundlage, ob bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt oder nicht, dienen. Zusätzlich können amtsärztliche und schulpsychologische Gutachten und Gutachten von Personen herangezogen werden, die das Kind bisher pädagogisch oder therapeutisch betreut haben.
Sonderpädagogische Zentren Nach § 27a des Schulorganisationsgesetzes sind Sonderpädagogische Zentren Sonderschulen, die die Aufgabe haben, durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu beizutragen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden können. Sollte in einem Schulbezirk keine geeignete Sonderschule bestehen, so werden die Aufgaben des Sonderpädagogischen Zentrums vom Bezirksschulrat wahrgenommen.
Übergang Schule - Beruf Berufsorientierung und Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Schulversuche zur Integration Um die jungen Menschen im Prozess der Berufsfindung besser unterstützen zu können, wurde ab dem Schuljahr 1998/99 die verbindliche Übung "Berufsorientierung" eingeführt. Dies gilt jedoch nicht nur für die Sonderschule, sondern auch für die Hauptschule und die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule. Mit der Umsetzung dieser verbindlichen Übung soll zur Berufswahlreife beigetragen und eine Berufswahlentscheidung angebahnt werden.
Seit dem Schuljahr 2000/01 ist es möglich, auf der 9. Schulstufe der Sonderschule Berufsvorbereitungsklassen einzurichten, in denen die Schüler/innen nach dem Lehrplan des „Berufsvorbereitungsjahrs“ unterrichtet werden. Dabei sollen die vorhandenen Kompetenzen der Jugendlichen im persönlichen, theoretischen und praktischen Bereich vertieft und erweitert werden. Die Zugänge zum Arbeitsmarkt sollen dadurch erleichtert und die Chancen vergrößert werden, einen geeigneten Arbeitsplatz zu erhalten und die damit verbundenen Anforderungen zu bewältigen.
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Einrichtung von Schulversuchen für den integrativen Unterricht an der Polytechnischen Schule. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können zur Gänze oder teilweise nach dem Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres unterrichtet werden.
Quelle: www.cisonline.at/nahtstelle-schuleberuf.html
Clearing : Profilerstellung und Karriereplanung "Clearing" ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz zur Abklärung beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten für Jugendliche mit Benachteiligung und wird über das jeweils zuständige Bundessozialamt umgesetzt. Clearing bietet jungen Menschen bis 24 Jahre Beratung, Betreuung und Begleitung an der Nahtstelle Schule - Beruf.
Die Inanspruchnahme dieser Maßnahme ist freiwillig, kostenlos und steht grundsätzlich allen jungen Menschen mit Benachteiligung offen. Ziel ist es, den Jugendlichen Perspektiven in Bezug auf ein künftiges Berufsleben aufzuzeigen und Entscheidungsgrundlagen für ein weiteres Vorgehen in Richtung berufliche Integration bereit zu stellen. Mit den Jugendlichen werden Neigungs- und Fähigkeitsanalysen durchgeführt und ein individueller Entwicklungsplan erarbeitet. Dabei ist eine intensive Zusammenarbeit der Schulen, der Sonderpädagogischen Zentren, der Erziehungsberechtigten sowie der betroffenen Jugendlichen von großer Bedeutung.
Quelle: www.cisonline.at/nahtstelle-schuleberuf.html
Weitere Informationen: www.bmsk.gv.at www.european-agency.org/publications/agency_publications/ereports/downloads/transition_ger.doc#_Toc28160784
Sonderpädagogische Förderung im Bildungssystem
Frühförderung Frühförderung hat vor allem die Förderung des Kindes, die Unterstützung der Familie und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Ziel. Die Art der Förderung hängt in hohem Maße von den Bedürfnissen des Kindes und der Familie ab und basiert auf jeweils individuellen, ganzheitlichen Ansätzen, die vor allem die Ressourcen der Familie und des Kindes berücksichtigen.
Interdisziplinäre Arbeit fokussiert das Zusammenspiel der unterschiedlichen Helfer in einer Familie mit einem behinderten Kind. Frühförderung versteht sich auch als Mediations- und Begleitprozess von Familien um adäquate Hilfe, Information und finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Alle Unterstützungsmaßnahmen sollen dazu führen, dass Kinder mit Behinderung oder Kinder die von Behinderung bedroht sind, größtmögliche Selbständigkeit gewinnen. Weiters ist das Ziel der Frühförderung, Eltern zur Selbsthilfe zu befähigen, damit sie sich längerfristig jene Hilfsangebote selbst organisieren können, die sie jeweils benötigen. Dies bedeutet, dass Frühförderung vor allem auf den Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Ressourcen des Kindes und der Familie aufbaut, und nicht auf den Defiziten.
Kindergarten In den Kindergartengesetzen der Länder (u.a. Tagesbetreuungsgesetz, Kindertagesheimgesetz) wird zwischen Regelkindergärten, integrativen Kindergärten (Integrativen Gruppen) und Sonderkindergärten unterschieden. Übereinstimmung finden sich hier bezüglich Definition und Aufgabengebiete des Kindergartens – in einigen Bundesländern wird dabei auf die Integration Bezug genommen. Unterschiede in den gesetzlichen Bestimmungen für den Kindergarten treten hinsichtlich der maximalen Kinderzahl in den Gruppen auf, (welche in den meisten Bundesländern ~25 Kinder pro Gruppe beträgt. Ebenso treten Unterschiede bei der Mindestzahl der Kinder in den Gruppen auf, bei der Anzahl der pädagogischen Fachkräfte und Helferinnen je Gruppe, Stundenausmaß für Fortbildung der Kindergartenpädagoginnen, Vorbereitungsstunden, etc. soweit dies überhaupt in den einzelnen Landesgesetzen berücksichtigt wird.
Modelle für Integration: - Integrationsgruppen im Regelkindergarten - Einzelintegration im Regelkindergarten - Integrationsgruppe im Heilpädagogischen Kindergarten
Sonderpädagogische Förderung in Pflichtschulen
Sonderpädagogische Förderung in allgemein bildenden Schulen/Integration Integrativer Unterricht für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist gegenwärtig in der Grundschule (Volksschule), der Hauptschule und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule gesetzlich geregelt. Es werden drei Modelle des gemeinsamen Unterrichts umgesetzt:
Integrationsklassen: Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf werden die gesamte Unterrichtszeit von einem Lehrer/innenteam gemeinsam unterrichtet. Stützlehrerklassen: Einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden - entsprechend ihrer Behinderung - zusätzlich einige Stunden pro Woche von einer Sonderschullehrkraft in der Regelschulklasse betreut. Kooperative Klassen: Volks-, Haupt- bzw. PTS - Klassen und Sonderschulklassen sind grundsätzlich organisatorisch getrennt. Nach Übereinkunft und Planung der beteiligten Lehrer/innen wird der Unterricht teilweise oder zur Gänze gemeinsam erteilt.
Die Koordinationsaufgaben der Sonderpädagogischen Zentren Sonderpädagogische Zentren haben die Aufgabe, durch Bereitstellung und Koordination aller sonderpädagogischen Maßnahmen dazu beizutragen, die integrative Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen in bestmöglicher Weise zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere: - die Erstellen von Gutachten zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (sonderpädagogische Gutachten) - Kooperation mit: Pflichtschulen in der Region, anderen Sonderpädagogischen Zentren, Schulbehörden, dem/der Bezirksschulinspektor/in, dem/der Sonderschulinspektor/in, außerschulischen Einrichtungen in der Region usw. - die Betreuung von Integrationsklassen durch pädagogische und organisatorische Beratung, Unterstützung bei der Bildung von Lehrer/innenteams - Elterninformation, Öffentlichkeitsarbeit, Erfahrungsaustausch und Fortbildung - Administration
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen Die Sonderpädagogischen Zentren sind für die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zuständig, um das Kind und dessen Eltern in der bestmöglichen Weise zu unterstützen. Sollten z.B. eine zusätzliche Assistenz, Therapien, Trainingsprogramme oder Diagnosen, etc. von anderen Einrichtungen benötigt werden, nimmt das SPZ Kontakt zu den zuständigen Stellen auf und vermittelt die Angebote.
Quelle: Mörwald Brigitte, Pannos Judith: "Sonderpädagogische Zentren, Drehscheibe der Integration" in "Integration in der Sekundarstufe I", BMUK , Klagenfurt 1996
Weitere Informationen erhalten Sie in den Publikationen des bm:ukk, die als Download auf www.cisonline.at zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie auch das Kapitel “Entwicklung der Integration” und “Qualitätsindikatoren”, um mehr Informationen über integrative Maßnahmen zu erhalten.
Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen Die Sonderschulen haben physisch oder psychisch behinderte Kinder in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern und ihnen nach Möglichkeit eine der Volksschule, der Hauptschule oder der Polytechnischen Schulen entsprechende Bildung zu vermitteln und im Falle des Berufsvorbereitungsjahres ihre Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten.
Es gibt 10 verschiedene Sonderschularten, die sich an den speziellen Bedürfnissen der Schüler/innen orientieren (z.B. Sonderschule für Kinder mit Lernbehinderungen, Sehschädigungen, Körperbehinderungen usw.). Besonders ausgebildete Lehrer/innen unterrichten die Kinder und Jugendlichen in kleineren Klassen, der Lehrplan und der Einsatz der Methoden und Materialien orientiert sich an den Fähigkeiten der Schüler/innen.
In diesen Schulen werden die Schüler/innen entweder nach dem Lehrplan der Volks- oder Hauptschule unterrichtet bzw. nach einem Lehrplan der jeweiligen Sonderschulart. Sonderschulen, die unter Bedachtnahme auf den Lehrplan der Volks- und der Hauptschule geführt werden, haben die Schüler/innen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit auch zum Übertritt in weiterführende mittlere oder höhere Schulen zu befähigen.
Die Lehrpläne und weitere Informationen über Sonderschulen finden Sie in deutscher Sprache unter: www.cisonline.at
Der Unterricht in Sonderschulen umfasst die Pflichtschulzeit der Kinder (9 Schulbesuchsjahre), es ist jedoch möglich, bei Bedarf die Schulbesuchszeit in Sonderschulen auf insgesamt maximal12 Schulbesuchsjahre zu verlängern.
Die Höchstzahl an Schülerinnen und Schülern je Klasse beträgt zwischen maximal 8 (z.B. Sonderschule für gehörlose Kinder) und 15 Schüler/innen (Allgemeine Sonderschule)
Berufsorientierung und Berufsvorbereitungsjahr in Sonderschulen Um die jungen Menschen im Prozess der Berufsfindung besser unterstützen zu können, wurde ab dem Schuljahr 1998/99 die verbindliche Übung "Berufsorientierung" auch an der Sonderschule eingeführt. Mit der Umsetzung dieser verbindlichen Übung soll zur Berufswahlreife beigetragen und eine Berufswahlentscheidung angebahnt werden. Eine weitere Möglichkeit der Berufsvorbildung stellt das "Berufsvorbereitungsjahr" an Sonderschulen auf der 9. Schulstufe dar. Nähere Informationen zur Berufsorientierung und dem Berufsvorbereitungsjahr finden Sie unter www.cisonline.at/nahtstelle-schuleberuf.html.
Der mobile sonderpädagogische Dienst bietet die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit verschiedensten Beeinträchtigungen durch Beratungs- und Betreuungslehrer/innen für seh- und hörbeeinträchtigte, verhaltensauffällige und sprachbeeinträchtigte Schüler/innen sowie für Kinder im Krankenhaus. Die zusätzliche Betreuung wird abhängig von den Bedürfnissen des Kindes in und außerhalb der Klassen angeboten.
Lehrer/innenbildung
Ausbildung von Frühförderinnen und Frühförderern Die Ausbildung zur Frühförderin/ zum Frühförderer wird in den meisten österreichischen Bundesländern im Rahmen der Weiterbildung von NGOs angeboten. Zwei dieser Vereine bieten diese Ausbildung als Universitätslehrgang an.
Die Ausbildung basiert auf einem einheitlichen Curriculum (ungefähr 1.440 Stunden) und ist zumeist privat zu finanzieren. In manchen Bundesländern gibt es für die Ausbildung eine Kofinanzierung. Für einzelne Behinderungsarten (z.B. Sinnesbehinderungen) muss neben der allgemeinen Frühförderausbildung auch eine spezifische Ausbildung z.B. im Bereich Sehgeschädigtenpädagogik absolviert werden.
Ausbildung von Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik schließen an die 8. Schulstufe an und umfassen fünf Schulstufen. Die Schüler/innen beenden die Ausbildung mit einer Reife- und Diplomprüfung. Kollegs an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik führen in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen zum beruflichen Bildungsziel der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik.
Neben der Ausbildung zur Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen kann auch eine Qualifikation zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten oder als Schulversuch(seit 1999) eine vertiefende Ausbildung für Früherziehung (die speziell auf die Arbeit mit Unter-Dreijährigen vorbereitet) erworben werden.
Die viersemestrigen Lehrgänge für Sonderkindergartenpädagogik an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik führen mit bis zu 24 Wochenstunden zur Diplomprüfung für Sonderkindergärtner/innen und Frühförderung. Lehrgänge, die als Schulen für Berufstätige geführt werden, dauern fünf bis sechs Semester. In einigen Bundesländern werden alle 2 Jahre Ausbildungskurse für Sonderkindergartenpädagoginnen und Sonderkindergartenpädagogen angeboten.
Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Pflichtschulen
Hochschulreform 2007 Ab Oktober 2007 findet die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen und Berufsschulen an Pädagogischen Hochschulen statt. Die Lehramtsstudien für Lehrer/innen an Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnischen Schulen und Sonderschulen sowie für Berufsschulen sind wissenschaftlich fundierte berufs- und praxisbezogene Ausbildungen.
Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung können die Lehrerinnen und Lehrer Zusatzqualifikationen erwerben bzw. vertiefende fach- und themenspezifische Veranstaltungen besuchen.
Darüber hinaus ist es Aufgabe der Pädagogischen Hochschulen, berufsbezogene, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten durchzuführen.
Neben Lehre und Forschung haben die Pädagogischen Hochschulen die Möglichkeit, mit anderen Forschungs- und Bildungseinrichtungen, wie beispielsweise mit in- und ausländischen Universitäten und Fachhochschulen zu kooperieren, so dass z.B. durch die Erstellung von geeigneten Studienplänen und -angeboten eine bestmögliche Durchlässigkeit für Studierende geschaffen werden kann.
Quelle: www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/pm_archiv/20050914.xml
Vom Unterrichtsministerium wurde 2006 ein Positionspapier zur Ausbildung von Sonderschullehrerinnen und –lehrern ausgearbeitet, das als Download unter www.cisonline.at/ueberblick/lehrerinnenausbildung.html in Deutsch und Englisch zur Verfügung steht.
Die sechssemestrigen Hochschullehrgänge umfassen einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS und führen zu einem Lehramt für eine der vier Pflichtschularten im allgemein bildenden Bereich (Volksschule, Hauptschule, Sonderschule oder Polytechnische Schule). Die Studierenden schließen mit dem akademischen Grad „Bachelor of Education“ ab.
Seit 2001 sind Lehrer/innen verpflichtet, Fortbildung im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr zu absolvieren. Diese Veranstaltungen können schulintern, regional oder überregional von den Pädagogischen Hochschulen angeboten werden. Fortbildung ist für die Lehrer/innen kostenlos und wird von Bund und Ländern finanziert.
Aus- und Fortbildung von Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern a) Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule für das Lehramt an der Allgemeinen Sonderschule: Das Studium zur Erlangung eines Lehramtes für Sonderschulen umfasst den Bereich Allgemeine Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt Integration. Neben den humanwissenschaftlichen, didaktischen, schulpraktischen und ergänzenden Studien werden modular zusätzlich Veranstaltungen mit behinderungsspezifischen Schwerpunkten angeboten.
b) Ausbildungsangebote, die zum Teil bundesländerübergreifend für Lehrer/innen bereit gestellt werden, stellen eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb der fachdidaktisch methodischen und sonderpädagogischen Voraussetzungen (z.B. für hörbehinderte und gehörlose, für körperbehinderte, sehgeschädigte oder verhaltensauffällige Schüler/innen) dar.
Im Rahmen der Fortbildung werden von den Pädagogischen Hochschulen regionale und überregionale Seminare und Veranstaltungen zu den verschiedenen behinderungsspezifischen oder thematischen Schwerpunkten angeboten.
Entwicklung der Integration/Inklusion
Präambel Leben und Lernen in der Gemeinschaft sind die Grundlagen menschlichen Zusammenlebens. Integration ist nicht nur ein Akt der Menschlichkeit, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil einer offenen und gleichberechtigten Gesellschaft.
Integrativer Unterricht bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam in einer Klasse miteinander lernen. Durch integrative Erziehung werden aber auch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen ermöglicht, so dass dadurch gegenseitiges Verständnis gefördert und mögliche Barrieren abgebaut werden. Integrativer Unterricht erfordert Formen des Lernens, die für alle Kinder eine Bereicherung darstellen. Kinder lernen am besten durch eigenes Erleben und Erfahrung, eine Tatsache, der sich die Schule nicht verschließt. Deshalb wird der traditionelle Unterricht - vor allem in der Grundschule - immer häufiger von offenen Lernformen abgelöst.
Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten wird nicht vernachlässigt, lediglich die Art zu unterrichten hat sich geändert. Die Kinder sollen zunächst ihr Wissen spielerisch erweben, voneinander lernen und miteinander arbeiten und so allmählich zu einem bewussten, selbständigen und zielorientierten Lernen hingeführt werden.
In einer Integrationsklasse muss auf jedes einzelne Kind Rücksicht genommen werden. Die Kinder unterscheiden sich zum Beispiel hinsichtlich ihres Entwicklungsstandes, ihres Vorwissens und ihrer Lernfähigkeit wie in kaum einer anderen Klasse. Diese Unterschiede werden beachtet und zum Ausgangspunkt für unterschiedliche Lernangebote und Lernanforderungen gemacht. Nur so kann eine Über- wie Unterforderung jedes einzelnen Kindes vermieden und die Grundlage für erfolgreiches Lernen gelegt werden.
Quelle: BMBWK (Hrsg.): "Voneinander lernen, Ratgeber zur Integration", Wien 2000 zum Download in englischer und deutscher Sprache: www.cisonline.at/ueberblick/integration.html
Kindergarten Im Herbst 1978 wurde in Innsbruck der erste ´Integrative Kindergarten´ Österreichs als Modell - Kindergarten ohne entsprechende gesetzliche Basis gegründet. Die gesetzliche Verankerung der Integration erfolgte nicht zuerst im Kindergarten, sondern im Jahr 1993 in der Volksschule. Somit hinkt(e) der Kindergarten hinsichtlich der quantitativen wie auch qualitativen Entwicklung der Integration dem Schulwesen jahrelang nach. Inzwischen können Kinder mit Behinderungen in fast allen Bundesländern gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf wichtige Entwicklungserfahrungen sammeln. Integration geht von einem Miteinander ganz unterschiedlicher Kinder in einer Gruppe aus und lehnt dementsprechend eine Unterscheidung nach „integrierbaren“ und „nicht-integrierbaren“ Kindern ab. Im Sinne einer nicht ausgrenzenden Pädagogik sollte keine Etikettierung stattfinden, was oft im Widerspruch zu legistischen Vorgaben steht. Integration beschränkt sich nicht auf das Zusammensein von Kindern mit und ohne Behinderungen, an gemeinsamen Spiel- und Lernorten, sondern schließt in ihre Anforderungen ein gemeinschaftliches Betreuungsangebot ein, mit dem auf die individuellen Bedürfnisse aller Kinder eingegangen wird. Im Sinne einer Optimierung der integrativen Praxis gilt es darauf zu achten, dass die günstigsten Lern- und Sozialisationsbedingungen, die sich in den Modellversuchen zeigten, für alle gegeben sind bzw. ausgebaut werden und in weiterer Folge die Praxis der Inklusion verwirklicht wird. (Abb. 2. Gegenüberstellung der Praxis der Integration und Inklusion Zettl & Wetzel 2001).
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Praxis der Integration |
Praxis der Inklusion |
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Eingliederung in den Regelkindergarten; Aufnahme von Kindern mit Behinderungen |
Leben und Lernen im allgemeinen Kindergarten |
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Diagnose und Begutachtung durch Expert/innen |
Kooperative Problemlösung im Kindergärtner/innen-Team |
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Zwei-Gruppen-Theorie (behindert/nichtbehindert) |
Theorie einer heterogenen Gruppe (viele Minderheiten und Mehrheiten) |
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Ressourcen für Kinder mit Etikettierung |
Ressourcen für Systeme |
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individuelle Curricula für Einzelne |
individualisiertes Curriculum für Alle |
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Fokus auf das betreffende Kind |
Fokus auf die heterogene Gruppe |
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Sonderpädagoginnen und -Pädagogen als Unterstützung für behinderte Kinder |
Sonderpädagoginnen und –Pädagogen als Unterstützung für Gruppen und Kindergärtnerinnen |
Quelle: Zettl Michaela, Wetzel Gottfried, Schlipfinger 2001: "Qualität der Integration von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf in Kindergärten des Bundeslandes Salzburg - eine empirische Studie". In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Nr. 3/4, 63-72 bzw. www.kindergartenpaedagogik.de/830.html
Pflichtschulen In den 1980iger Jahren entstand in Österreich eine Elternbewegung, deren Ziel die Integration von Kindern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in die Regelschule war. Engagierte Eltern arbeiteten gemeinsam mit Pädagoginnen und Pädagogen viele Jahre daran, Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Zugang zur Volkschule und zu den Schulen der Sekundarstufe I zu ermöglichen. Verschiedene Modelle zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen wurden in Schulversuchen erprobt. Eine entscheidende Änderung der Situation brachten die Schulgesetze von 1993. Die Eltern können nunmehr wählen, ob ihr Kind in die Volksschule oder in die Sonderschule gehen soll. Seit 1997/98 sind Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch berechtigt, die Hauptschule oder die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule zu besuchen.
Auch als Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf noch ausschließlich in Sonderschulen unterrichtet wurden, unterstützten diese die Regionen mit mobilen Förderangeboten für Kinder mit Beeinträchtigungen, wie z.B. Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten oder Sprachbeeinträchtigungen. Mit der gesetzlichen Verankerung der Integration wurden auch die Sonderpädagogischen Zentren etabliert, welche u. a. für die Umsetzung dieser Unterstützungsangebote zur regionalen sonderpädagogischen Förderung verantwortlich sind.
Detaillierte Auskunft über Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen für integrative Maßnahmen finden Sie unter www.bmukk.gv.at und www.cisonline.at.
Weiterführende Literatur: Specht Werner: "Jedes Kind ist Mittelpunkt, Ergebnisse und Gedanken aus der Evaluation der Schulversuche zur Integration behinderter Schüler in der Sekundarstufe I", in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, 4/97, S. 17 und Feyerer Ewald: "Behindern Behinderte?" in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Bd. 4/1997, S. 43
Qualitätsindikatoren sonderpädagogischer Förderung
Kindergarten Jahrelange Ländervergleiche in den westlichen Industriestaaten zeigen übereinstimmende förderliche Faktoren für die positive Entwicklung von Kindern. Zum Beispiel decken sich in den USA entwickelte Kriterien (Harms & Clifford 1997) mit den Ansichten der Prozessqualitäten der EU oder WHO (Tietze, Schuster u.a. 2005).
Folgende Basiselemente für den Entwicklungsprozess werden von Expertinnen und -experten aus dem vorschulischen Bereich als wichtig erachtet: - alters- und entwicklungsadäquate Betreuung unter Aufsicht von Erwachsenen, sichere Spielsachen, Ausstattungen und Möbel; - gesundheitsfördernde Erziehung, bei der die Kinder die Möglichkeit zur Bewegung und zum Ausruhen haben, die Sauberkeits- und Hygieneerziehung gewährleistet ist und bei der auch ihre Ernährungsbedürfnisse erfüllt werden; - geeignete Entwicklungsanregungen, bei denen die Kinder die Möglichkeit zum Spielen und Lernen in unterschiedlichen Bereichen wie Sprache, Kunst, Musik, Rollenspiele, Fein- und Grobmotorik, vorschulischem
Rechnen und Sachkundeunterricht haben; - positive Interaktionen mit Erwachsenen, in die die Kinder Vertrauen haben und von denen sie auf vielfältige Weise lernen können; - Unterstützung des individuellen emotionalen Wachstums, das den Kindern erlaubt, unabhängig und selbstbestimmt, sicher und kompetent zu lernen und die - Förderung der Beziehungen zu anderen Kindern, die den Kindern erlaubt mit anderen Gleichaltrigen in einer unterstützenden Umgebung und unter der Führung von Erwachsenen zu interagieren.
Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden dann speziell gefördert, wenn die Erzieher/innen das Ausmaß der Bedürfnisse abschätzen (Physiotherapie, Sprachtherapie, etc.) und notwendige Modifikationen bei der Ausstattung, dem pädagogischem Programm und der Tagesplanung vornehmen.
Quelle: Harms, Clifford: "Early Childhood Environment Rating Scale". Luchterhand. Neuwied 1997 Tietze, Schuster u.a.: Die Kindergarten-Skala (KES) Feststellung und Unterstützung pädagogischer Qualität im Kindergarten. Wienheim und Basel 2005
Pflichtschulen Sowohl die Evaluation der Schulversuche in der Grundschule und der Sekundarstufe I (Hauptschule, Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule) in Österreich, die Ergebnisse des jüngsten nationalen Forschungsprojekts „Qualität in der Sonderpädagogik“ (QSP) als auch internationale Forschungsergebnisse beschreiben folgende förderliche Rahmenbedingungen für die integrative Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf:)
- ausgewogene Klassenzusammensetzung (kein Auffangbecken für schwierige Schüler/innen, nicht mehr als 25-30% Kinder mit SPF) und eine angemessene Klassenschülerhöchstzahl - rechtzeitige Vorbereitung der Lehrer/innen, Teambildung - gemeinsame Planung des Unterrichts im Team - gleichberechtigte/r Sonderschullehrer/in für eine möglichst durchgehende Doppelbesetzung - offene Lernformen, alternative Beurteilungsformen - Unterstützung durch Eltern, Direktoren/innen und Schulaufsicht - Unterstützung durch Supervision und fachliche Beratung am Standort - entsprechende Fort- und Ausbildungsangebote
Bereits 1994 wurde in der Salamanca Konferenz festgestellt, dass die angemessene Vorbereitung aller Mitarbeiter/innen im Erziehungsbereich der Schlüsselfaktor für Fortschritte bei der Schaffung von Schulen ohne Ausgrenzung ist (siehe „Inclusion International“ und Salamanca Declaration). Der integrative Unterricht stellt daher an alle Lehrer/innen neue soziale, emotionale und fachliche Anforderungen die hier in Kürze nach Feyerer & Fragner 2000, zusammengefasst sind:
- innere Differenzierung einer äußerst heterogenen Schüler/innengruppe mittels Individualisierung des Lernangebots - offene, projektorientierte und schüler/innenzentrierte Unterrichtsformen - Verwendung und Herstellung neuer Lernmaterialien - prozessorientierte Förderdiagnostik und Anwendung von individuellen Entwicklungsplänen - alternative Formen der Beurteilung, welche den individuellen Lernfortschritt und die individuellen Lernbedingungen wertneutral festhalten - enge Zusammenarbeit im Team - sich auf die Handlung der jeweils anderen Teampartnerin oder des Partners einstellen - gemeinsame Vor- und Nachbesprechungen des Unterrichtsgeschehens -Reflexion und Anpassung der eigenen Werte, Einstellungen und Handlungsmuster - vermehrte Elternarbeit durch verstärkte Einbeziehung der Eltern in den schulischen Prozess - interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Sprachheil-, Betreuungslehrer/innen, Therapeut/innen etc. - Eigenständige und laufende Fortbildung mittels Erfahrungsaustausch und Literaturstudium
Quellen: Inclusion international (Hrsg.): "Auf dem Weg zur Schule ohne Ausgrenzung". Ein Überblick zum Thema Erziehung ohne Ausgrenzung in sechs Ausgaben von „getting there“ im Lichte der Salamanca Declaration und des Aktionsrahmens der UNESCO , Nr. 3, 4-6, 1998
Feyerer Ewald, Moser Irene: "EU Impulse zur Qualitätsverbesserung der inklusiven Pädagogik", in: Kirstin Eckstein, Josef Thonhauser (Hrsg): Einblicke in Prozesse der Forschung und Entwicklung im Bildungsbereich, S.95 –110. Innsbruck 2002)
Feyerer Ewald, Fragner Josef: "Lehrer-Bildung als entscheidender Faktor für das Gelingen der schulischen Integration", in : Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, 17.Jg. Heft 1, S 25-50, Linz 2000)
Niedermair Claudia: "Zur Pragmatik der Vision einer Schule für alle. Integrative Unterrichtsgestaltung im Spiegel von Theorie und Alltagspraxis am Beispiel der ersten Hauptschulintegrationsklassen in Vorarlberg". Innsbruck. März 2002. Download in Deutsch unter: http://bidok.uibk.ac.at/library/niedermair-schule1-3.html
Specht Werner, Groß- Pirchegger Lisa, Seel Andrea, Stanzel- Tischler Elisabeth, Wohlhart David: "Qualität in der Sonderpädagogik. Ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt", bmbwk Wien und Graz 2006. Download in deutscher und englischer Sprache unter: http://qsp.or.at/index_a.html Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt Weiterführende Informationen über geeignete Maßnahmen zum Übergang Schule – Beruf und für die Integration von Jugendlichen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt können in den Publikationen des bm:ukk, den entsprechenden Broschüren der European Agency unter der Rubrik „Empfehlungen“ sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz nachgelesen werden:
www.cisonline.at/nahtstelle-schuleberuf.html.
www.european-agency.org/publications/agency_publications/ereports/downloads/transition_ger.doc#_Toc28160784
www.bmsk.gv.at
Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt
Weiterführende Informationen über geeignete Maßnahmen zum Übergang Schule – Beruf und für die Integration von Jugendlichen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt können in den Publikationen des bm:ukk, den entsprechenden Broschüren der European Agency unter der Rubrik „Empfehlungen“ sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz nachgelesen werden:
www.cisonline.at/nahtstelle-schuleberuf.html.
www.european-agency.org/publications/agency_publications/ereports/downloads/transition_ger.doc#_Toc28160784
www.bmsk.gv.at
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