FINANZIERUNG
Für die Finanzierung der obligatorischen Schulbildung (9 Jahre) sind die Kantone gemeinsam mit den Gemeinden zuständig. Die Pflichtschule wird somit aus dezentral eingezogenen Steuergeldern finanziert.
Was die Finanzierung der nach-obligatorischen Schulbildung betrifft, unterscheidet sich die Berufsbildung von der höheren Bildung. Die Berufsbildung wird von den Kantonen mit einer Bundesbeteiligung von 20% finanziert. Die höhere Bildung wird von den Kantonen finanziert, in manchen Fällen gemeinsam mit grösseren Gemeinden. Die Finanzierung der besonderen Schulung hängt davon ab, ob das Kind oder die Institution von der Invalidenversicherung (IV) anerkannt ist oder nicht (siehe 3. Identifikation). Finanzierung der besonderen Schulung bei IV-Anerkennung Angebot: Besondere Schulung oder Massnahmen für Kinder mit schwereren Behinderungen, die von der IV anerkannt sind (zu den Kategorien siehe 3. Identifikation). Finanzierung: 50-60% durch die IV, Rest durch Kanton und Gemeinde Es gibt zwei Arten von IV-Beiträgen: - Individuelle Beiträge für besondere Schulung und Rehabilitationsmassnahmen; - Kollektive Beiträge an Institutionen, die ihre Leistungen im Rahmen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) erbringen. Diese Beiträge finanzieren Baukosten, Betriebskosten und die Kosten für die Weiterbildung des Personals.
Ist eine Person von der IV anerkannt, finanziert die IV die besondere Schulung bis zum Alter von 20 Jahren. Finanzierung der besonderen Schulung bei fehlender IV-Anerkennung Angebot: Besondere Schulung oder Massnahmen für Kinder mit weniger schweren Behinderungen, Stützunterricht, Sonderklassen und Therapien. Finanzierung: Kanton und Gemeinde
Schulstufen
Früherziehung (Vorschul-/Grundstufe) Kinder mit IV-Anerkennung: Die meisten Kleinkinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen werden von der IV anerkannt (siehe 3. Identifikation). Die IV definiert Früherziehung als besondere Bildungsmassnahme und finanziert deshalb die Vorbereitung auf die Sonder- und Volksschule (Revidiertes Invalidenversicherungsgesetz, 1968). Finanzierung: Hauptsächlich durch die IV (ca. 90%). Die Beiträge werden an die Früherziehungsinstitutionen bezahlt, hauptsächlich als individuelle Beiträge für besondere Schulung und Rehabilitationsmassnahmen. Der Rest wird von Kanton und Gemeinde (Wohnort es Versicherten) bezahlt. Bemerkung: Dieses System wird voraussichtlich im Jahre 2007 geändert. Die Verantwortung für die Finanzierung wir vollumfänglich an die Kantone übertragen (siehe 1c. Recht / Invalidenversicherungsgesetz). Kinder ohne IV-Anerkennung: Etwa 10% der Kleinkinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen werden nicht von der IV anerkannt, weil sie entweder nicht unter die Versicherungskategorien fallen (weil sie «nur» bedroht sind, besondere Bildungsbedürfnisse zu entwickeln, die noch nicht sichtbar sind), oder weil sie nicht versichert sind. Finanzierung: Vollständig durch Kanton oder Gemeinde Obligatorische Stufe Die Finanzierung durch die IV hängt davon ab, ob das Kind von der IV anerkannt ist oder nicht. Kinder mit IV-Anerkennung finanziert die IV: - hauptsächlich Sonderschulen oder Sonderkindergärten; - integrative Angebote (diese sind noch immer selten, wenn auch immer häufiger anzutreffen; weiter werden integrative Angebote nur dann finanziert, falls sie der Sonderschule administrativ angehängt sind). Finanzierung: Angebote werden zu 50-60% durch die IV finanziert, teilweise als individuelle Beiträge, teilweise als kollektive Beiträge an Institutionen, die nach den Bestimmungen des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) arbeiten. Die IV finanziert mit diesen Beiträgen Baukosten, laufende Kosten und die Weiterbildung des Personals. Individuelle und kollektive Beiträge werden an die Institution gezahlt.
Bemerkung: Die Sonderschulfinanzierung wurde seit den achtziger Jahren kontrovers diskutiert, mit dem Ziel, das System zu reformieren, welches als starr, kompliziert und heterogen wahrgenommen wurde (z.B. die unterscheiden sich die Durchführungspraxen des IVG in den Kantonen). Das Schweizer Parlament entschied vor Kurzem die Neugestaltung der Finanzierung. Als Konsequenz wird die komplette Verantwortung für die Finanzierung an die Kantone übertragen, voraussichtlich ab dem Jahr 2007 (s. 1c. Recht / IVG). Während eine einzige Finanzierungsquelle für das Schulwesen zu begrüssen ist, gibt es Befürchtungen, dass das zur Zeit hohe Finanzierungsniveau im neuen System nicht beibehalten werden kann; dies vor allem angesichts der unterschiedlichen Finanzkraft der Kantone. In diesem Zusammenhang ist das wichtigste Ziel, nationale Standards zu entwickeln, zu sichern und zu managen.
Quelle: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen www.nfa.ch
Kinder ohne IV-Anerkennung: Kindern mit weniger schweren besonderen Bildungsbedürfnissen (z.B.Lernschwierigkeiten) werden in Sonderklassen ("Kleinklassen"), in unterschiedlichen integrativen Angeboten und mit Hilfe von Stützunterricht und Therapien geschult.
Finanzierung: Normalerweise teilen Gemeinde und Kanton die Kosten. Die Angebote und Finanzierungsmodelle basieren auf kantonaler Gesetzgebung, was zu unterschiedlichen Modellen in den 26 Kantonen führt.
Nachobligatorische Stufe: Die Finanzierung der besonderen Schulung im nach-obligatorischen Bereich hängt davon ab, ob der oder die Jugendliche von der IV anerkannt ist oder nicht.
Jugendliche mit IV-Anerkennung
- Berufsbildung:Finanzierung: Mehrheitlich durch die IV (individuelle Beiträge; kollektive Beiträge an Institutionen, die berufliche Grundausbildungen anbieten), Rest durch den Kanton.
- Höhere Bildung: Höhere Bildung wird von den Kantonen finanziert, manchmal gemeinsam mit grösseren Gemeinden. Die IV bezahlt die behinderungsbedingten Zusatzkosten.
Jugendliche ohne IV-Anerkennung
- Berufsbildung: Finanzierung: Es gibt unterschiedliche Angebote der Kantone oder Gemeinden. Diese Programme sind jedoch im Fall von Budgetrestriktionen gefährdet. Ein Grund, warum diese Programme gestrichen werden, ist die fehlende rechtliche Grundlage (die Pflichtschule endet nach 9 Jahren). Andererseits sind Kantone und Gemeinden motiviert, diese Probleme weiterzuführen, weil sie sozialen Problemen entgegenwirken wollen, die z.B. ihre Ursachen in Jugendarbeitslosigkeit haben.
- Höhere Bildung: Es ist unwahrscheinlich, dass Jugendlich mit weniger schweren besonderen Bildungsbedürfnissen (z.B. Lernschwierigkeiten) Angebote von höherer Bildung nutzen. Grundsätzlich wären solche Angebote von den Kantonen finanziert.
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