BESONDERE SCHULUNG INNERHALB DES SCHULWESENS
Die Schulpflicht in der Schweiz dauert 9 Jahre. Für detaillierte Information über die Organisation der Regelschule siehe www. educanet.ch.
Für die Organisation der besonderen Schulung sind die Kantone zuständig, ebenso wie für die Organisation der Regelschule. Es gibt besondere Schulformen für Lernende, die nicht in der Lage sind, die Anforderungen der Regelschule zu erfüllen oder die spezielle Angebote brauchen, um dies zu tun. Die Schulpflicht betrifft auch Schülerinnen und Schüler mit Seh- und Hörbehinderungen, Körperbehinderungen, Lernschwierigkeiten, geistiger Behinderung, Sprachbehinderung und Verhaltensschwierigkeiten.
Schulstufen
Früherziehung (Vorschul-/Grundstufe) Früherziehung in der Schweiz ist meist familien-orientiert. Die Massnahmen können bei der Geburt beginnen oder in den allerersten Lebensjahren, noch vor der Einschulung. Die Fachperson aus dem Bereich Früherziehung kommt entweder nach Hause, oder die Eltern bringen das Kind in den Früherziehungsdienst. Zusätzlich besteht für Kinder mit schwereren Problemen die Möglichkeit, stationäre Angebote in spezialisierten Institutionen (Internaten) für eine bestimmte Zeit oder auch langfristig in Anspruch zu nehmen.
Über 100 Früherziehungsdienste gewährleisten eine flächendeckende Betreuung in der Schweiz. Meistens haben diese Dienste Erfahrung mit unterschiedlichen Problemen (Generalisten). Zusätzlich gibt es Institutionen, die auf eine Behinderungsart spezialisiert sind. In den letzten Jahren ist die Anzahl von selbständigen Fachpersonen aus dem Bereich Früherziehung gestiegen.
Früherziehungsdienste unterstehen teilweise dem Privatrecht (z.B.Elternvereinigungen) und teilweise dem öffentlichen Recht (z.B. Gemeinde oder Kanton).
Sonderkindergärten Ein Teil der Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen besuchen Sonderkindergärten oder Sprachheilkindergärten. Es gibt hier allerdings regionale Unterschiede: Der Grossteil dieser Angebote befindet sich in grösseren Städten.
Grundsätzlich bilden Sonderkindergärten die Vorstufen von Sonderschulen und nehmen Kinder im Alter ab ca. 4 Jahren auf, in der Westschweiz und im Tessin können bereits dreijährige Kinder aufgenommen werden.
Integration Ein kleiner Teil von Kinder, die Früherziehungsmassnahmen erhalten, besuchen den Regelkindergarten. Sie werden von einer Fachperson aus dem Bereich der Früherziehung begleitet, die hauptsächlich in der häuslichen Umgebung des Kindes arbeitet und gelegentlich den Kindergarten besucht. Ob eine Integration möglich ist hängt zum Grossteil von den rechtlichen Grundlagen im jeweiligen Kanton ab.
Basisstufe (Übergang vom Kindergarten zur Primarschule) Die Einführung eines neuen Angebots für den Übergang vom Kindergarten zur Primarschule ist eine Herausforderung für Fachpersonen im Bereich Früherziehung. In der «Basisstufe» werden Kinder im Alter von 4-8 Jahren in einer Klasse unterrichtet, die sie in 3-5 Jahren durchlaufen können. Zur Zeit werden Einschulungsklassen (das erste Jahr in zwei Jahren) in unterschiedlichen Pilotprojekten in öffentlichen Schulen realisiert. Privatschulen haben dieses Angebot bereits.
Obligatorische Stufe Die Schulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen wird in Sonderschulen (anerkannt durch die Invalidenversicherung, s. Kapitel 2. Finanzierung) und in Sonderklassen, die zur Volksschule gehören, angeboten. Drittens gibt es integrierte Schulungsformen, die mit oder ohne Unterstützung von Sonderschulen erfolgen können.
Sonderschulen Entsprechend den Kriterien der Invalidenversicherung (s. 3. Identifikation) gibt es Sonderschulen für 1. Lernende mit geistigen Behinderungen, 2. Lernende mit Körperbehinderungen, 3. Lernende mit schweren Verhaltensproblemen, 4. Lernende mit Hör-, Sprach- oder Sehbehinderungen, 5. Chronisch kranke Lernende («Spitalschulen»). Die Anzahl von Lernenden in Sonderschulen ist in den letzten 2-3 Jahren gestiegen.
Sonderklassen Dieses Angebot an besonderer Schulung ist mit der Regelschule verbunden (z.B. sind die Klassen in den gleichen Gebäuden und unterstehen der gleichen Verwaltung). - «Kleinklassen» auf Primarstufe (meistens nicht mehr als 14 Lernende, angepasste Lernziele); - «Werkklassen / Werkjahr» auf Sekundarstufe 1 (praktischer Unterricht, reduzierte Lernziele).
Bemerkung: In den letzen 15 Jahren ist der Anteil der Lernenden in Sonderklassen stetig gestiegen. Diese Klassen bestehen zu einem wesentlichen Teil aus Lernenden mit Verhaltensproblemen oder Lernschwierigkeiten. Gleichzeitig ist die Anzahl von Lernenden, die ambulante individuelle Massnahmen in Anspruch nehmen, ebenso gestiegen (s. weiter unten).
Integrierte Schulung Lernende mit schwereren Behinderungen: Integration ist noch immer recht selten. Es gibt Modelle, die normalerweise an Sonderschulen hängen. Die Lernenden bleiben verwaltungstechnisch Sonderschülerinnen und Sonderschüler.
Lernende mit weniger schweren Behinderungen: Integration ist eine Alternative zur Sonderklasse.
Bemerkung: In integrierten Schulformen haben die Lernenden individuelle Lernziele für alle Fächer oder für nur 1-2 Fächer.
Individuelle Massnahmen Diese Massnahmen werden von ambulanten Diensten angeboten, meistens in integrativen Schulungsformen in der Regelschulen. Die am häufigsten genutzten Angebote sind Logopädie, Legasthenietherapie und Psychomotorik.
Besondere Schulung in Zahlen (Schuljahr 2001/02, obligatorische Schule)
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Sonderklassen |
Anzahl
Lernende |
% von Gesamt |
% der Lernenden in Sonderklassen. |
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Sonderklassen |
21'737 |
2.7% |
63.6% |
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Einschulungsklassen |
9'358 |
1.2% |
27.4% |
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Fremdsprachige |
3'100 |
0.4% |
9.1% |
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Gesamt Sonderklassen |
34'195 |
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Sonderschulen für |
Anzahl Lernende |
% von Gesamt |
% der Lernenden in Sonderschulen |
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Geistig Behinderte |
9'555 |
1.2% |
64.0% |
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Körperbehinderte |
613 |
0.1% |
4.1% |
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Verhaltensprobleme |
2'560 |
0.3% |
17.2% |
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Hörbehinderte |
887 |
0.1% |
5.9% |
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Sprachbehinderte |
1'106 |
0.1% |
7.4% |
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Sehbehinderte |
198 |
0.0% |
1.3% |
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Gesamt Sonderschulen |
14'919 |
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Sonderschulen |
14'919 |
1.9% |
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Sonderklassen |
34'195 |
4.2% |
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Lernende Gesamt |
806'211 |
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| Bemerkung: Integrierte Lernende werden nicht separat gezählt. Der Anteil weiblicher Lernender in Sonderklassen beträgt ca. 38%, der Anteil von Ausländern ca. 46%. Die durchschnittliche Klassengrösse ist 9.6 Personen.
Nachobligatorische Stufe In der Schweiz finden ca. zwei Drittel der jungen Menschen Zugang zum Arbeitsmarkt über eine Lehre, d.h. über die Berufsbildung. Weniger als 20% der Jugendlichen schliessen eine höhere Schule ab.
Eine reguläre Lehre dauert 4 Jahre. Für Jugendliche mit weniger schweren besonderen Bildungsbedürfnissen (z.B. Lernschwierigkeiten) gibt es kürzere Angebote oder Angebote mit reduzierten Anforderungen und zusätzlicher Unterstützung (s. 2. Finanzierung).
Für Jugendliche mit schwereren besonderen Bildungsbedürfnissen gibt es Angebote der Invalidenversicherung.
Lernende mit besonderen Bildungsbedürfnissen, die höhere Schulen besuchen, sind meistens von Körperbehinderungen betroffen und sind normalerweise in Regelschulen integriert.
Geschichte der besonderen Schulung in der Schweiz - Erste Schule für blinde Lernende in Zürich (1810) - Erste Schule für taube Lernende in Yverdon (1811) - Erste Schule für Lernende mit Lernschwierigkeiten in Chaux-de-Fonds (1822) - Die Einführung der Invalidenversicherung (1960, s. 1. Recht) erleichterte die Entwicklung von Schulformen mit besonderen Lehrplänen.
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