QUALITÄTSINDIKATOREN FÜR DIE BESONDERE SCHULUNG
Auf nationaler Ebene setzen die Kriterien der Invalidenversicherung (IV) Standards für die besondere Schulung. Sie betreffen vor allem Aspekte des Input-Bereichs (z.B. Zutritt zu Sonderschulen, Finanzierung, Qualifikation der Lehrpersonen) und Prozesse. Zusätzlich verfügt jeder Kanton über ein eigenes Evaluations- und Aufsichtssystem für die besondere Schulung. Die Planung von individuellen Lernzielen ist eine übliche Praxis. Allerdings gibt es keinen Lehrplan für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen.
Die Revision des Finanzierungssystems (s. 1. Recht und 2. Finanzierung) verändert die Situation voraussichtlich im Jahr 2007. Es wird keine nationale Finanzierung mehr geben und folglich können keine nationalen Standards mit finanzieller Unterstützung in Verbindung gebracht werden. Ein neues System der Qualitätssicherung mit entsprechenden Indikatoren muss auf nationaler Ebene entwickelt werden, um die Funktion der nationalen Invalidenversicherung zu übernehmen und Chancengleichheit für Lernende mit besonderen Bildungsbedürfnissen in den Kantonen sicher zu stellen.
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