Die Charta faßt die wichtigsten Ergebnisse der Studienbesuche, Arbeitssitzungen und Seminare zusammen, die im Rahmen des Aktionsprogramms HELIOS der Gemeinschaft (Februar 1993 - Dezember 1996) zum Thema Eingliederung in das Bildungssystem stattgefunden haben.
Die wichtigsten Ideen und Verfahren wurden verglichen und durch Schlüsseldokumente zum Themenbereich Bildung auf europäischer und internationaler Ebene ergänzt.
Das Helios-Programm stellt Beispiele empfehlenswerter Praktiken vor, die sich an den Werten und Vorstellungen des Eingliederungskonzepts orientieren. Mit Hilfe dieser empfehlenswerten Praktiken konnten unter anderem die Modalitäten für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen Regelschulen und Sonderschulen zum Zwecke der Schaffung einer “Schule für alle” ausgearbeitet werden.
Unter dem Begriff "Schule" ist der gesamte Bildungsbereich im weitesten Sinne zu verstehen: vom frühesten Kindesalter an bis zum Erwachsenenleben.
"Schule für alle" bedeutet die positive Eingliederung jeder Person mit besonderen Bedürfnissen in das Regelschulsystem.
Die Charta besteht aus drei Teilen: Prinzipien, Strategien und Vorschläge.
Unter Prinzipien verstehen wir die Hauptelemente, die bei der Eingliederung in den Bildungsbereich in jedem Fall berücksichtigt werden müssen.
Die Strategien beziehen sich auf die Praktiken, die bei der Anwendung allgemeiner Prinzipien in Betracht zu ziehen sind.
Die Vorschläge stellen Perspektiven für konkrete Änderungen in der
Zukunft dar.
Chancengleichheit und das Recht der behinderten Person auf Teilnahme am sozialen Leben legt eine Schule für alle und jeden nahe, unabhängig von der schulischen oder beruflichen Ausbildungsstufe, das ganze Leben hindurch.
Die Ausbildung in der Regelschule ist ein grundlegendes Prinzip der Schule für alle und jeden.
Die Schule für alle und jeden muß eine qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleisten und allen zugänglich sein, das ganze Leben hindurch.
Die Schule für alle und jeden muß sich der Person anpassen und nicht umgekehrt. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt aller schulischen Bildungspläne, indem die Möglichkeiten jedes einzelnen und seine besonderen Bedürfnisse anerkannt werden.
Die Eltern nehmen als erste erzieherische Bezugspersonen eine Schlüsselrolle bei der Erziehung ihrer Kinder ein. Sie haben das Recht, den für das Kind geeigneten Bildungsprozeß unter Achtung der individuellen Personenrechte zu wählen.
Die frühzeitige Intervention muß die Rehabilitation, die Eigenständigkeit,
das Wohlbefinden, die soziale und schulische Eingliederung des Kindes mit
besonderen Bedürfnissen von frühester Kindheit an fördern.
Die Bedürfnisse
der Familie müssen dabei berücksichtigt werden.
Die Person und der Bildungsprozeß müssen ständig und genau bewertet werden.
Die von den Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der wissenschaftlichen Forschung eröffneten Möglichkeiten und Einrichtungen müssen auf allen schulischen und beruflichen Ausbildungsstufen genutzt werden und allen zugänglich sein.
Die Schule für alle und jeden bedarf der Koordination des Eingliederungsprozesses und der Absprache aller Beteiligten.
Die am Eingliederungsprozeß Beteiligten müssen ständig entsprechend fortgebildet werden und über alle Instrumente und Hilfsmittel verfügen, die zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendig sind.
Jedes schulische und berufliche Ausbildungsprogramm muß zu einem eigenständigen und unabhängigen Leben der Person im sozialen und beruflichen Umfeld führen, das ganze Leben hindurch.
Die Mitgliedstaaten müssen Gesetze verabschieden, die allen schulpflichtigen
Kindern und allen Erwachsenen den Zugang zu einem Regelschul- und
Regelausbildungssystem garantieren.
Die Gesetze müssen von allen geeigneten
Diensten und Mitteln begleitet sein.
Zur Umsetzung einer Schule für alle und jeden bedarf es eines flexiblen Schulsystems, das auf die verschiedenen besonderen Ausbildungsbedürfnisse in ihrer unterschiedlichen und sich entwickelnden Komplexität eingehen kann.
Ein guter Unterricht legt einen umfassenden und positiven erzieherischen Ansatz nahe, der sich an den Fähigkeiten jedes einzelnen orientiert; dies gilt insbesondere im Fall von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Es sollte vermieden werden, sich auf eine rein medizinische Sicht zu beschränken.
Ein erzieherischer Ansatz, bei dem die Person im Mittelpunkt steht, respektiert deren Bedürfnisse, Interesse, Wünsche und zielt auf ihre Eigenständigkeit ab.
In Kenntnis der Sachlage eine Wahl zu treffen, beinhaltet, daß die Eltern Zugang zu allen wichtigen Informationen haben und von Fachleuten sowie Elterngruppen unterstützt werden.
Auf allen Ebenen ist eine genaue und ständige Bewertung erforderlich: in bezug auf die Fortschritte der Person, die Arbeit in der Klasse und den allgemeinen pädagogischen Prozeß.
Die Informations- und Kommunikationstechnologien helfen, Hindernisse abzubauen, indem sie die Individualisierung des Unterrichts und der Ausbildung erleichtern und die Motivation steigern. Der Unterricht kann durch neue Lernstrategien auf der Grundlage von Telematik und Fernunterricht ergänzt werden.
Die Zusammenarbeit zwischen allen Personen, die sich um die Belange des
Lernenden mit besonderen Bedürfnissen bemühen, respektiert dessen Rolle, die der
Eltern/des Vormunds, der Lehrer und anderer Fachleute.
Eine gemeinsame
Terminologie der verschiedenen Beteiligten trägt zum Erfolg der Zusammenarbeit
bei.
Die vorhandenen Netze von Fachleuten und/oder multidisziplinären
Expertenteams halten die besonderen Kenntnisse, die zu einer gelungenen
Eingliederung notwendig sind, aufrecht und bauen diese noch aus.
Die
koordinierte Inanspruchnahme der bestehenden Dienste ist eine unabdingbare
Voraussetzung.
Die Hilfszentren und -dienste stellen im Bereich der
Eingliederung ein Koordinations- und Kooperationsmodell dar.
Der Erfolg eines integrierten Unterrichts setzt eine gute Erst- und Weiterbildung aller Lehrer voraus, die zu anerkannten Qualifikationen führt.
Die Person mit besonderen Bedürfnissen spielt in Absprache mit den Eltern/Vormunden die Hauptrolle, wenn es um Entscheidungen über ihre Bildungs- und Lebensplanung geht.
Die zuständigen Behörden müssen die Gesetze zur Förderung der Eingliederung
klar definieren, verbessern, finanzieren und anwenden.
Für die Koordination der Hilfsleistungen, die dem Schüler mit besonderen Bedürfnissen bereitzustellen sind, ist ein Fachmann einzusetzen; dies trifft vor allem auf die Übergangszeit von einer Schulstruktur zur anderen zu.
Die Schul- und Ausbildungseinrichtungen müssen die Mobilität der Schüler mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen nationaler und europäischer Programme fördern. Zu diesem Zweck müssen die verschiedenen Einrichtungen genau informiert sein.
Eine internationale Kooperation der Fachleute im Bereich der Eingliederung ist eine wichtige Voraussetzung, die den Schul- und Ausbildungseinrichtungen hilft, auf dem Weg der Eingliederung Fortschritte zu erzielen.
In der künftigen Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zu Schule und Ausbildung
sollten die in der vorliegenden Charta aufgeführten Prinzipien, Strategien und
Vorschläge berücksichtigt werden.